Leipzig. Wenn das Hochwasser erst einmal wieder zurückgegangen ist, zeigt sich oft erst das ganze Ausmaß der Schäden. Die Verbaucherzentrale Sachsen rät Opfern von Hochwasserschäden, sich so schnell wie möglich mit ihrer jeweiligen Versicherung in Verbindung zu setzen.
Hochwasseropfer müssen sich möglichst bald mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig hin. Dann kann der entstandene Schaden zügig reguliert werden. Mussten Versicherte ihre Häuser vorübergehend verlassen, reicht nach der Rückkehr eine erste Kontaktaufnahme per Telefon. Die ausführliche Schadensmeldung kann später folgen.
Zerstörter Hausrat darf nicht ohne Rücksprache mit dem Versicherer entsorgt werden. Das Unternehmen muss die Möglichkeit zur Begutachtung haben. Der Schaden sollte mit Fotos oder Videos dokumentiert werden. In der Regel werden auch Kosten für das Wegräumen und die Entsorgung beschädigter Gegenstände erstattet. (dpa)