Berlin. Nicht alle Schäden nach einem Sturm werden von der Versicherung bezahlt. Manche Kosten können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Nicht alle Sturmschäden am Haus oder Garten werden von einer Versicherung bezahlt. So sind unter Umständen Gartenhäuschen nicht immer mitversichert. Oder es werden keine Schäden durch umgestürzte Bäume versichert, wenn der Baum noch teilweise verwurzelt ist und dann aus Sicherheitsgründen gefällt werden muss.
Die gute Nachricht: "Wenn für solche Reparaturen oder Gartenarbeiten jemand beauftragt wird, können diese Kosten in der Einkommensteuererklärung zu einer Steuerermäßigung führen", erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin.
Handwerker-Rechnungen geltend machen
Für die Steuerermäßigung muss eine Rechnung vorliegen, die nicht bar bezahlt wird. Leistungen von Handwerkern oder Gärtnern können geltend gemacht werden, Materialkosten nicht. Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent von maximal 6000 Euro. Die Steuerlast sinkt um höchstens 1200 Euro.
"Voraussetzung ist allerdings, dass diese Kosten tatsächlich selbst getragen werden müssen und nicht von einer Versicherung erstattet werden", erklärt Rauhöft. (dpa)