Bonn. Ab Pflegegrad 1 können Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen einen Antrag auf Kostenübernahme für eine Anti-Rutsch- Beschichtung stellen.
Mit Anti-Rutsch-Beschichtungen können Pflegende zum Beispiel die Duschkabine ihrer Angehörigen sturzsicher machen. Die Beschichtung lässt sich auf Fliesen und in Badewannen, aber auch auf anderen glatten Böden auftragen, erklärt die Deutsche Seniorenliga. Im Vergleich zur klassischen Badewannen-Matte ist die Beschichtung hygienischer und leichter zu reinigen, sie lässt sich zudem ohne Rückstände entfernen und auch für Heimwerker-Muffel leicht auftragen.
Ab Pflegegrad 1 können Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen einen Antrag auf Kostenübernahme für die Beschichtung stellen. Die Hersteller der Beschichtungen unterstützen Verbraucher oft dabei, alternativ gibt es den Antrag bei den meisten Pflegekassen online zum Herunterladen. Beim Kauf der Beschichtungen sollten Pflegebedürftige oder Angehörige vor allem auf ein Tüv-Siegel und die sogenannte Rutschklasse achten: Die höchste und damit sicherste Stufe ist C. (dpa)