Berlin. . Wenn aus der Leitung das Warmwasser erst nach einer großen Verzögerung kommt, kann das ein Grund sein die Miete für den Mieter zu mindern.

Mieter können ihre Miete mindern, wenn Warmwasser mit zu viel Verzögerung aus der Leitung kommt. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Mitte von Berlin hervor (Az.: 7 C 82/17), auf das die Zeitschrift «Das Grundeigentum» verweist (Ausgabe 17/2018).

Mietmangel

Im konkreten Fall hatten die Mieter einer Neubauwohnung geklagt, weil aus der Leitung zu lange kaltes Wasser kam. Ein vom Gericht veranlasstes Gutachten zeigte, dass eine Wassertemperatur von 32,5 Grad Celsius erst nach 30 Sekunden erreicht wurde. Weil das nicht der DIN-Norm entspricht, nach der das Wasser nach 30 Sekunden eine Temperatur von 55 Grad erreicht haben muss, stellte das Gericht einen Mietmangel fest. Die Mieter haben laut Urteil das Recht auf eine Mietminderung von fünf Prozent, bis der Mangel behoben ist. (dpa/tmn)