Berlin. Handwerkereinsätze können von der Steuer abgesetzt werden. Anerkannt werden etwa Anfahrt und Arbeitsstunden.
Ausgaben für Handwerkereinsätze können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Absetzbar sind 20 Prozent der Aufwendungen, maximal aber 1200 Euro pro Jahr, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Anerkannt werden allerdings nur die Kosten für die Arbeitsstunden, Anfahrt und Gerätemaschinenstunden. Die Ausgaben für das Material akzeptiert das Finanzamt nicht. Die Kosten sollten also in der Rechnung entsprechend aufgeschlüsselt sein.
Wichtig zu beachten: Der Steuerabzug wird grundsätzlich in dem Jahr berücksichtigt, in dem die Rechnung bezahlt wird. Wer also in diesem Jahr bereits viele Baumaßnahmen vornehmen ließ und den Abzugsbetrag bereits ausgeschöpft hat, sollte mit dem Handwerker nach Möglichkeit vereinbaren, dass die Rechnung erst 2017 bezahlt wird. Bei größeren Arbeiten ist es auch möglich, im alten Jahr eine Abschlagszahlung zu leisten und den Rest erst im kommenden Jahr zu zahlen - schließlich steht dann wieder ein voller Abzugsbetrag zur Verfügung. (dpa)