Gelsenkirchen. . Gelsenkirchens Oberbürgermeister Baranowski fordert von den Konzernen BP und Uniper einen vorläufigen Einsatz-Stopp der umstrittenen Ölpellets.

Gelsenkirchens Oberbürgermeister Frank Baranowski (SPD) unterstützt die Forderung nach einem vorläufigen Stopp der Verbrennung der umstrittenen Ruß-Ölpellets aus der BP-Raffinerie im Uniper-Kraftwerk Scholven. Die Konzerne sollten den Einsatz der Pellets „zumindest solange stoppen“, bis die Rechts- und Genehmigungslage durch das NRW-Umweltministerium überprüft sei.

Ein Urteil des Landgerichts Bochum im Ölpellet-Fall werfe „weitere Fragen auf“, betonte Baranowski. Insbesondere die heftige Kritik des Gerichts an den Bezirksregierungen Münster und Düsseldorf als Genehmigungsbehörden sei „äußerst ungewöhnlich“, sagte der Oberbürgermeister.

Urteil des Landgerichts Bochum wirft Fragen auf

„Schon im Oktober hat der Rat der Stadt Gelsenkirchen das Umweltministerium NRW in seiner Eigenschaft als oberste Umweltschutz- und Fachaufsichtsbehörde aufgefordert, die Genehmigungspraxis der Bezirksregierung zum Einsatz von Ölpellets zu überprüfen und abschließend zu bewerten“, so Baranowski. „Nach der deutlichen Kritik des Landgerichts Bochum an der Bezirksregierung ist es umso dringender, dass sich das Ministerium jetzt klar äußert.“

In einem Urteil, das nun schriftlich vorliegt, beschreibt das Landgericht Bochum akribisch, was jahrelang schiefgelaufen ist im Umgang mit giftigen Rückständen aus der BP-Raffinerie. In dem Ölpellet-Verfahren ist ein Angeklagter im vergangenen Jahr zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Bei der Kraftstoffherstellung in der BP-Raffinerie im Gelsenkirchener Stadtteil Scholven fallen täglich tonnenweise Ölpellets an – ein mit krebserregenden Schwermetallen wie Nickel und Vanadium belastetes Gemisch. Seit geraumer Zeit werden die Ölpellets im Uniper-Kohlekraftwerk Scholven verbrannt – auch heute noch.

„Bei den Ölpellets handelt es sich um einen Abfall“

„Bei den Ölpellets handelt es sich um einen Abfall“, heißt es im Urteil des Bochumer Landgerichts. Auch von einer „Umdeklarierung“ der Pellets „allein zur Profitsteigerung“ ist im Urteil die Rede: Auf Seiten der BP-Tochter Ruhr Oel sei bekannt gewesen, „dass für eine ordnungsgemäße Entsorgung Kosten in Höhe von mindestens 500 Euro“ pro Tonne anfallen würden. „Gleichwohl wurden die Pellets völlig bedenkenlos an den Angeklagten für nur etwa 20 Prozent des eigentlichen Preises für eine korrekte Entsorgung weitergereicht.“

Die Bezirksregierung Münster betonte auf Anfrage, sie habe „die Absatz- und Entsorgungswege der Ölpellets kritisch überprüft“. Das Ergebnis laute: Ölpellets, die zielgerichtet hergestellt werden und die genehmigten Ersatzbrennstoff-Kriterien etwa zum Schwefel- oder Schwermetallgehalt erfüllen, dürfen im Kraftwerk Scholven eingesetzt werden. Das Kraftwerk sei mit entsprechender Filtertechnik ausgestattet. Der Raffineriekonzern BP erklärte, die Rußpellets durchweg als Abfall zu bezeichnen, sei „irreführend und schlichtweg falsch“.