Hagen. Die Heiz-Pläne der Ampel betreffen auch Pellet- und Hackschnitzel-Anlagen. Von Verbot ist die Rede. Das bedeutet Habecks Plan für Holzheizungen.

Dirk Zimmermannklingt durchaus aufgebracht am Telefon. Wenn ihm die Bundesregierung jetzt seine – erst 2018 und mit staatlicher Förderung – installierte Holz-Heizung abschalte, dann wäre das „voll daneben“, sagt der 57-Jährige. Der Arnsberger kündigt gar Widerstand an für den Fall, dass die seit Wochen kontrovers diskutierten Heizpläne der Ampel-Koalition in Berlin zu einem Betriebsverbot seiner fünf Jahre alten Pelletheizung führen würden. „Ich“, betont Zimmermann, „würde mich dagegen wehren, wenn man mir den Ofen dichtmacht.“

Wahrscheinlich muss Zimmermann nicht auf die Barrikaden gehen, da in seinem Fall wohl eine Zusatzregelung greift; dazu später mehr. Sein Beispiel verdeutlicht aber, wie groß die Verunsicherung ist, welche die federführend von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorgelegte Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ausgelöst hat, und wie kompliziert das Vorhaben ist. Unklarheit und Unverständnis dominieren die Debatte. Nicht zuletzt beim Thema Holz-Heizungen, die gerade im ländlichen Raum von Bedeutung sind.

Ist ein Verbot geplant, von dem zuletzt etwa Handwerksvertreter oder Waldbesitzer und Forstbetriebe sprachen, die Sturm gegen die Pläne der Ampel laufen?

Eine Anfrage beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) sorgt für Klarheit – und für noch mehr Fragen. Und das wiederum passt zur Genese der GEG-Reform.

Ein Verbot, das nicht so gemeint ist

Die von der Bundesregierung beschlossene Überarbeitung des GEG, die noch durch Bundestag und Bundesrat muss, sieht ein Verbot von fossilen Brennstoffen ab 2045 vor. Bereits ab Januar 2024 sollen neu eingebaute Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Zu fester Biomasse (wie etwa Pellets oder Hackschnitzel) heißt es in Paragraf 71, Absatz 2: „(...) bei einem zu errichtenden Gebäude darf keine Heizungsanlage mit Biomasse zur Einhaltung der Vorgaben (...) eingebaut oder aufgestellt werden.“

Das klingt nach einem Verbot von neuen Holzheizungen. So verstehen es viele. Ein Verbot gibt es laut Bundeswirtschaftsministerium aber nicht – beziehungsweise: Das Verbot ist nicht so gemeint. „Der Einbau von Biomasse-Heizungen in Neubauten ist an sich nicht verboten“, teilt das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage mit. Dann folgt eine Einschränkung, die man als Verbot durch die Hintertür werten kann. „Mit Biomasse kann man allerdings im Neubau die 65-Prozent-Erneuerbare Energie-Pflicht nicht erfüllen“, so das BMWK.

Seine Heizungsanlage erfüllt die Vorgaben der geplanten Reform: Dirk Zimmermann aus Arnsberg.
Seine Heizungsanlage erfüllt die Vorgaben der geplanten Reform: Dirk Zimmermann aus Arnsberg. © Privat | Privat

Wer künftig eine Holzheizung einbauen möchte, müsse auf Hybrid-Lösungen setzen. Maximal 35 Prozent Holzheizung, den Rest etwa durch Solarthermie, PV-Anlage oder Wärmepumpe. Auch ein Pufferspeicher wird verlangt. Hintergrund: Im Sommer, wenn normalerweise nicht geheizt werden muss, soll Solarenergie zur Warmwasserbereitung genutzt, das Verbrennen von Biomasse (und der CO²-Ausstoß) so reduziert werden.

Das Haus von Dirk Zimmermann in Arnsberg-Wennigloh verfügt bereits über eine solche Kombination. Er ergänzte seine Solarthermie mit Pelletheizung und Pufferspeicher und sagt: „Pellet und Solarthermie ist für mich die ideale Kombination.“

Holz = Biomasse = erneuerbare Energie?

Die genannten Regelungen gelten laut BMWK im Übrigen nur für neue Holzheizungen. „Bestehende Holzheizungen im Bestand müssen nicht ausgetauscht werden“, erklärt das Ministerium. Es gebe keine Nachrüstpflicht.

So weit, so (un)klar. Ein wesentlicher Aspekt bleibt allerdings ungeklärt: Warum soll mit Holz die Pflicht nicht zu erreichen sein, zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu heizen? Zählt Holz nicht zu den erneuerbaren Energien? Das Bundeswirtschaftsministerium legt zu diesem Punkt eine Antwort vor, die nach Willkür klingt. „Es geht bei der Entscheidung (...) nicht um die Einstufung als erneuerbar, sondern um die vorhandene Ressource. Wir wollen die begrenzte Ressource Wald beachten.“

Für die Einstufung eines Energieträgers als erneuerbare Energie gibt es allerdings klare Regeln – im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Unter anderem wird darin „die aus fester, flüssiger oder gasförmiger Biomasse erzeugte Wärme“ zu den erneuerbaren Energien gezählt. Und als Biomasse gelten – mit Verweis auf die Biomasse-Verordnung – beispielsweise „Pflanzen und Pflanzenbestandteile“. Abgesehen davon nennt der GEG-Entwurf ausdrücklich „Stückholz, Pellets oder Hackschnitzel“ als feste Biomasse.

Wenn also Holz Biomasse ist und Biomasse zu den erneuerbaren Energien zählt, dann müsste Holz zu den erneuerbaren Energien zählen. Und dann wäre mit Holz auch die Vorgabe zu erfüllen, künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu heizen (eine Holzheizung käme demnach sogar auf eine 100-Prozent-Quote). Sollte man meinen.

Das Bundeswirtschaftsministerium aber löst diesen Punkt auch auf wiederholte Nachfrage nicht auf, verweist stattdessen darauf, dass der Wald geschont werden müsse. Dirk Zimmermann sagt dazu: „Ich bin Diplom-Forstingenieur, arbeite für den Naturpark Sauerland Rothaargebirge. Ich habe Holz immer als nachhaltigen, regenerativen Rohstoff gesehen. Wenn wir eine nachhaltige Forstwirtschaft betreiben, entsteht bei der Verbrennung von Holz so viel CO², wie der Baum zuvor beim Wachsen der Umwelt entzogen hat.“

Liese: Ampel-Pläne widersprechen EU-Recht

Das Verbot von Holzheizungen, das kein Verbot sein soll, ruft auch Peter Liese auf den Plan, den südwestfälischen EU-Parlamentarier der CDU. „Dass auch Pelletheizungen und andere biomassebasierte Heizung verboten werden, widerspricht europäischem Recht. Wir haben gerade in verschiedenen Gesetzgebungsverfahren festgestellt, dass Biomasse klimaneutral ist“, erklärt der umweltpolitische Sprecher der konservativen Fraktionsgemeinschaft im EU-Parlament (EVP).

In der im April beschlossenen Reform des EU-Emissionshandels werde nachhaltig produzierte Biomasse als klimaneutral eingestuft und beim Emissionshandel mit null angerechnet. Zudem hätten sich EU-Parlament und -Rat zuletzt nach kontroversen Verhandlungen über die Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU darauf verständigt, nachhaltig produzierte Biomasse als erneuerbare Energie anzuerkennen. „Die Pläne der Ampel-Regierung in Deutschland zum Verbot von fossilen und mit biomassebetriebenen Heizungen (...) konterkarieren die europäische Klimaschutzpolitik“, erklärt Liese.

Der 58-Jährige bemerkt zudem, dass Biomasse gerade in ländlichen Regionen eine Heiz-Alternative sei. Liese fordert: „In der Stadt ist jemand, der ein Haus besitzt, oft sehr wohlhabend, weil sich unterdurchschnittlich Verdienende gar kein Haus leisten können. In unserer Region ist das nicht automatisch so. Die Politik in Brüssel und Berlin muss mehr Rücksicht auf den ländlichen Raum nehmen.“