Hagen. Hans-Ulrich Liebern, Experte vom Bund der Steuerzahler, beantwortet Fragen zur kompliziert, aber verpflichtend abzugebenden Grundsteuererklärung.

Rund 6,5 Millionen Grundstückseigentümer sind in diesen Tagen gefordert. Ziemlich stark gefordert sogar. Die Grundsteuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 neu berechnet werden. Dafür müssen Grundstückseigentümer beim zuständigen Finanzamt bis zum 31. Oktober dieses Jahres (Stand jetzt) eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ zum Stichtag 1. Januar 2022 abgeben. „Einige werden weniger, einige mehr und andere ab 2025 in etwa das Gleiche zahlen müssen“, sagt Hans-Ulrich Liebern, der Experte vom Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW, wenn es um komplizierte Steuerrechtsfragen geht.

Für Leserinnen und Leser der Westfalenpost gab es zum Thema Grundsteuererklärung vom BdSt in dieser Woche Webinare, in denen Liebert erklärt hat, wie der Laie den Weg durch den Formular-Dschungel findet. „Die Nachfrage ist enorm, weil die Leute verunsichert sind“, sagt Liebern. Selbst der Experte hatte seine Mühe damit, die Formulare wie gefordert über das Steuerportal „Elster“ mal eben auszufüllen. Wir haben hier einige der wichtigsten Fragen und Antworten aus dem Webinar für Sie notiert.

Wer muss die Erklärung abgeben?

Jeder, der zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümer von Grundstücken und/oder Land - und Forstbetrieben war.

Wie muss die Erklärung abgegeben werden?

Das Finanzamt fordert eine Abgabe über das elektronische Portal „Elster“ mit dem auch die Steuererklärung abgegeben werden kann. Wer dieses Portal bislang nicht genutzt hat, muss sich zunächst registrieren und bekommt dann Zugangsdaten per E-Mail und per Post von der Finanzbehörde zugesendet. Das kann etwa 14 Tage dauern. Wer keinen eigenen Elster-Zugang hat, kann auch den naher Angehöriger nutzen. In Ausnahmefällen, wenn kein Internetzugang vorhanden ist, können beim zuständigen Finanzamt Papiervordrucke beantragt werden. Seit kurzem hat das Bundesfinanzministerium zunächst für Eigentümer ohne Elsterzugang die Möglichkeit geschaffen, über die Seite „steuererklaerung-fuer-privateigentum.de“ die Erklärung abzugeben. Nach Ansicht des Experten Liebern ist dieses Portal etwas übersichtlicher als Elster. Ab Anfang September sollen es alle nutzen können.

Mir gehört eine Eigentumswohnung. Im Haus gibt es acht Parteien und einen Hausverwalter. Wer muss die Erklärung abgeben?

Jeder Wohnungsbesitzer muss eine eigene Erklärung abgeben. Gibt es gemeinschaftlich genutzte Grundstücksflächen, müssen die anteilig angegeben werden. Also: 160 Quadratmeter gemeinsamer Garten hieße, 20 Quadratmeter (1/8) müssen jeweils angegeben werden.

Was ist, wenn ich nach dem 1. Januar 2022 mein Grundstück verkauft habe?

Wer seit dem Stichtag verkauft hat, muss trotzdem die Erklärung abgeben.

Was ist, wenn ich ein Haus bewohne, es aber meinen Erben bereits übertragen habe?

Wenn die Übertragung vor dem Stichtag passierte, müssen die Erben die Erklärung abgeben.

Welche Faktoren spielen bei der Bemessung eine Rolle?

Bei der Bewertung durch das Finanzamt spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, zum Beispiel das Baujahr eines Gebäudes auf dem Grundstück. Die Behörde geht bei einem Neubau von einer Nutzungsdauer von 80 Jahren aus. Grob gesagt: Je älter das Gebäude ist, desto weniger Steuer fällt an. Immer bezogen auf die jeweilige Kommune. Es spielt beispielsweise auch die sogenannte „Mietniveaustufe“ eine Rolle. Die ist für jede Kommune in NRW festgelegt. Im teuren Düsseldorf beträgt sie beispielsweise „6“, egal ob an der Kö oder in Eller. Vergleichbar: In Hagen oder Herdecke liegt sie bei „3“ genau im Durchschnitt. Kommunen wie Bad Berleburg, Balve oder Brilon sind mit „1“ bewertet, Arnsberg liegt bei „2“.

Was ist, wenn ich ein altes Haus habe, das aber saniert worden ist. Welches Baujahr gebe ich dann an?

Das hängt davon ab, in welchem Umfang saniert wurde. Nur, wenn es sich um eine Kernsanierung handelte, wird dieser Zeitpunkt angegeben. Erfolgen die Maßnahmen nacheinander, also erst ein neues Dach, später neue Fenster und dann irgendwann eine neue Heizung etc. ist dies laut Experte keine Kernsanierung und das eigentliche Baujahr wird angegeben.

Die Erklärung umfasst in Papierform 59 Seiten. Müssen die in einem Zug ausgefüllt werden?

Beim Ausfüllen über das Elster-Portal können Sie zwischendurch abspeichern und zum gewünschten Zeitpunkt fortsetzen. Tipp des Experten Hans-Ulrich Liebern: „Drucken Sie sich die Formulare einmal aus und füllen sie vorab auf Papier aus, das vereinfacht das spätere Eintragen im Onlineformular.“

Bund der Steuerzahler hilft

Der Bund der Steuerzahler NRW hilft bei Fragen zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts. Bei mehreren Webinaren in dieser Woche erläuterte der Steuerexperte Hans-Ulrich Liebern mehreren hundert Leserinnen und Lesern das Verfahren, beantwortetet Fragen und gab hilfreiche Tipps.Rund 6,5 Millionen Grundstückseigentümer in NRW sind verpflichtet, bis zum 31. Oktober die Erklärung grundsätzlich über das Portal „Elster.de“ abzugeben. Möglicherweise wird diese Frist verlängert, denn es zeigt sich, dass viele Eigentümer ihre Schwierigkeiten haben.Auch das Bundesfinanzministerium hat die Schwierigkeiten erkannt und bietet die Abgabe über ein vereinfachtes Onlineportal an, aufzurufen unter „grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de“