Münster. Das Verwaltungsgericht Münster gab einer Hundesalonbetreiberin im Eilverfahren vorerst Recht, ihren Laden trotz Corona-Lockdown öffnen zu dürfen.

Hundefriseure dürfen laut eines aktuellen Gerichtsbeschlusses weiter ihre Dienste für Vierbeiner anbieten. Das hat das Verwaltungsgericht Münster in einem Streit zwischen der Stadt Emsdetten und einer Hundesalonbetreiberin laut Mitteilung von Mittwoch im Eilverfahren entschieden. Die geltende Coronaschutzverordnung untersage zwar Friseurdienstleistungen, dies beziehe sich aber allein auf solche Arbeiten, die an Menschen erbracht würden, so die Richter laut Beschluss von Montag.

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Vielmehr sei das Frisieren oder Krallenschneiden bei Hunden in diesem Fall mit einer Handwerksleistung etwa in einer Fahrrad- oder Kfz-Werkstatt vergleichbar, bei der es zwar zu Kontakt mit Kunden komme, in diesem Fall die Hundehalter. Die Mindestabstände von 1,5 Metern könnten aber eingehalten werden.

Hundefriseurin bekommt nach Absage der Stadt kurz vor Weihnachten vorerst Recht

So hatte die Hundefriseurin gegenüber dem Gericht erklärt, die Hunde würden an der Tür in Empfang genommen, das Geld würde in einer vor dem Haus auf einer Bank liegenden Dose deponiert, wobei sich einzelne Kunden nicht begegneten.

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Die Stadt hatte der Frau kurz vor Weihnachten auf Anfrage gesagt, ihr Salon müsse nach den Regelungen des neuerlichen Lockdowns geschlossen bleiben. Dagegen zog die Hundefriseurin vor Gericht und bekam nun vorerst Recht. Gegen die Entscheidung (Az: 5 L 7/21) können die Streitparteien noch vor dem Oberverwaltungsgericht vorgehen. (dpa)

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