Essen. 85 Prozent der Soloselbstständigen und 97 Prozent der Betriebe haben in NRW Abschläge für Novemberhilfe erhalten. Anträge für Dezember laufen.

Seit fast acht Wochen sind Restaurants und Cafés geschlossen, ihre Betreiber sollen den Großteil der Umsatzeinbußen ersetzt bekommen. Doch so sehr sie sich über die Novemberhilfe gefreut haben, so ungeduldig warten sie darauf, dass sie auch fließt. Immerhin: Aktuell sieht es so aus, dass die allermeisten zumindest die ersten Abschläge bis vor Weihnachten erhalten. Laut Landeswirtschaftsministerium sind bis Mittwochmorgen in NRW an 97 Prozent der hilfesuchenden Unternehmen Abschläge gezahlt worden, allerdings nur an 85 Prozent der Soloselbstständigen.

Dezemberhilfe kann ab sofort beantragt werden

Seit Mittwoch können nun auch die Dezemberhilfen beantragt werden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Soloselbstständige, die auch ohne Steuerberater die "außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember" beantragen dürfen, können das schon seit Dienstag tun. Für Betriebe müssen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte die Anträge stellen, was ab sofort auf der Bundes-Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich ist.

Die Dezemberhilfe ist für alle gedacht, die aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen seit November nicht mehr öffnen dürfen, also vor allem Gastronomen, Fitnessstudios und von Schließungen betroffene Soloselbstständige wie freischaffende Künstler. Sie erhalten bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum ersetzt. "Erste Abschlagszahlungen werden voraussichtlich Anfang Januar fließen", verspricht das Bundeswirtschaftsministerium. Sie betragen wieder 50 Prozent der Gesamtsumme, maximal aber 50.000 Euro. Soloselbstständige können ohne Steuerberater höchstens 5000 Euro beantragen.

Viele Soloselbstständige haben noch kein Geld erhalten

Vor allem einige Soloselbstständige warten kurz vor Weihnachten noch auf die ersten Hilfsgelder. Auf Anfrage unserer Redaktion teilte das NRW-Wirtschaftsministerium mit, Stand Mittwoch, 10 Uhr, seien rund 9000 Direktanträge von Soloselbstständigen ausgezahlt worden, insgesamt flossen 13 Millionen Euro an sie. Gut 1500 Soloselbstständige warten damit weiter auf ihr Geld. Von den landesweit rund 36.000 Firmen-Anträgen seien bisher 97 Prozent der Abschläge gezahlt worden, insgesamt knapp 200 Millionen Euro.

Der Rest der Novemberhilfe werde frühestens Ende Januar fließen, hatte das Bundesministerium unlängst erklärt und zur Begründung auf Softwareprobleme verwiesen. Umso wichtiger ist für die Unternehmen und Selbstständigen, sich mit Abschlägen über Wasser zu halten. Die Höchstsumme von 50.000 Euro ist vor allem für größere Gastronomen, die mehrere Restaurants, Cafes oder Bars betreiben, schnell aufgebraucht. Ursprünglich sollte der Deckel bei 10.000 Euro liegen.

Gastronomie: Schwärzestes Jahr der Geschichte

Die Branche spricht schon jetzt vom "schwärzesten Jahr seit Bestehen der Bundesrepublik". Bis Oktober sind die Umsätze im NRW-Gastgewerbe laut offiziellen Zahlen des Landesstatistikamts IT.NRW um 35 Prozent eingebrochen. Der Verband Dehoga geht davon aus, dass sich dieser Verlust wegen der Zwangsschließungen bis zum Jahresende auf mehr als 50 Prozent erhöhen wird. Laut der jüngsten Umfrage sehen aktuell drei von vier gastgewerblichen Unternehmern ihre Existenz bedroht.

"Die Lage verschärft sich von Tag zu Tag bei den Gastronomen und Hoteliers mit Ansprüchen aus den November- und Dezemberhilfen, die die in Aussicht gestellten Abschlagszahlungen noch nicht erreicht haben", betont der Dehoga NRW. "Wir hoffen, dass bis Weihnachten die Abschlagszahlungen ausbezahlt sein werden", sagt Verbandspräsident Bernd Niemeier.

Probleme mit Zwischenfinanzierungen

Probleme bei Zwischenfinanzierungen kämen hinzu, die durch die Verzögerungen bei der vollständigen Auszahlung der November- und Dezemberhilfen viele nun benötigten. Der Verband begrüßt deshalb die von ihm vehement geforderte Verschiebung der Insolvenzantragspflicht auf Ende Januar, die sonst am 31. Dezember ausgelaufen wäre. "Dann hätten wir vor der absurden Situation gestanden, dass ein Unternehmer Insolvenz hätte beantragen müssen, wenn er wegen der verzögerten Auszahlung der Novemberhilfen zahlungsunfähig geworden wäre", meint Niemeier. Mit der Verschiebung sei diese Gefahr gebannt.