Mülheim. Seine Brüder stellen den Antrag, den verschollenen Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub für tot erklären zu lassen. Warum der Erbstreit eskaliert.

Der Erbstreit unter den Eigentümern des Mülheimer Handelskonzerns Tengelmann eskaliert: Christian und Georg Haub sowie das Unternehmen selbst haben beim Amtsgericht Köln den Antrag gestellt, den Bruder Karl-Erivan Haub für tot erklären zu lassen. Das bestätigte ein Tengelmann-Sprecher. Das Magazin Business Insider hatte zuerst darüber berichtet. Karl-Erivan Haub, der das Familienunternehmen seit dem Jahr 2000 geleitet hatte, war am 7. April 2018 nicht von einer Skitour in den Schweizer Alpen zurückgekehrt und gilt seither als verschollen.

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Mit dem ungewöhnlichen juristischen Schritt wollen die Haub-Brüder offenbar Bewegung in den festgefahrenen Familienstreit bringen. Üblicherweise würden Ehefrau und Kinder des Verschollenen das Verfahren für die Todeserklärung auf den Weg bringen. Katrin Haub und ihre Zwillinge Viktoria und Erivan scheuten aber bislang den Weg zum Gericht, weil auf sie Erbschaftssteuer-Zahlungen in Höhe von geschätzt 450 Millionen Euro zukommen werden. Karl-Erivan Haub gehört rund ein Drittel an der Tengelmann-Gruppe mit den Handelsketten Obi, Kik, Tedi, Babymarkt.de, zahlreichen Beteiligungen und Immobilien.

Es geht um 450 Millionen Erbschaftssteuer

Nach Angaben des Anwalts Mark Binz, der den amtierenden Konzernchef Christian Haub vertritt, wollen Katrin Haub und ihre Kinder aus dem Unternehmen aussteigen. Das hätten sie seit Monaten mehrfach schriftlich erklärt, zuletzt erst vor wenigen Tagen. Christian Haub habe Interesse geäußert, ihre Anteile zu übernehmen. Bislang hätten aber die Preisvorstellungen viel zu weit auseinander gelegen, so dass es bisher noch nicht zu ernsthaften Verhandlungen gekommen sei. Wichtige Konzernentscheidungen würden unter dem Machtvakuum leiden, heißt es aus der Tengelmann-Gruppe.

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Katrin Haub vertritt die Interessen ihres verschollenen Ehemanns in der Firma. Als Abwesenheitspflegerin soll sie dafür nach Informationen unserer Redaktion weiterhin das Geschäftsführer-Gehalt von Karl-Erivan Haub beziehen.

Wie lange das Verfahren zur Todeserklärung dauern wird, ist völlig offen. Zuständig ist das Amtsgericht Köln. Der Familienzweig lebt in der Domstadt. Auf Anfrage unserer Redaktion hatte die Staatsanwaltschaft Köln vor einigen Wochen bestätigt, dass auch sie den Antrag auf Todeserklärung stellen könnte, davon aber noch nicht Gebrauch gemacht habe. Der Hintergrund: Dem Staat ist die erhebliche Erbschaftssteuer bislang entgangen.