Essen. Mitarbeiter der schließenden Filialen von Karstadt/Kaufhof können sich noch bis 21. Juli zwischen Abfindung und Transfergesellschaft entscheiden.

Fristverlängerung für die Mitarbeiter der von Schließung bedrohten Karstadt- und Kaufhof-Warenhäuser: Bis kommenden Dienstag 17 Uhr haben sie nun Zeit sich zu entscheiden, ob sie in die Transfergesellschaft wechseln wollen. Bisher galt dieser Freitag, der 17. Juli, als Stichtag. Beschäftigte ab 60 erhalten mit Blick auf den Übergang zur Rente eine besondere Beratung und haben Zeit bis Ende August. Für die Beschäftigten, deren Arbeitsplätze mit den Kaufhäusern wegfallen, ist dies eine wichtige Entscheidung. Sie würden Zeit gewinnen, aber auf eine Abfindung verzichten.

Verdi erreicht Rückkehrrecht für Fall der Rettung

Die Gewerkschaft Verdi hat nach eigenen Angaben bei Nachverhandlungen zudem die Zusage der Konzernführung und des Generalbevollmächtigten Arndt Geiwitz erhalten, dass Beschäftigte aus Filialen, die auf der Schließungsliste stehen, im Unternehmen bleiben, wenn ihr Kaufhaus doch noch gerettet wird. Das trägt der Verunsicherung vieler Mitarbeiter Rechnung, nicht bei der Transfergesellschaft unterschreiben wollen, bevor endgültig klar ist, dass ihre Filiale schließt. Denn zwischen Vermietern und Unternehmen laufen unter Beobachtung der Politik und der Arbeitnehmervertreter weiter Gespräche über einzelne Standorte.

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Wer nicht in die Transfergesellschaft wechselt, muss mit seiner Kündigung rechnen – und erhielte dann eine Abfindung in Höhe von maximal anderthalb Monatsgehältern. Möglich sind in einem Schutzschirmverfahren 2,5 Monatsgehälter, doch Betriebsrat und Verdi haben mit dem Unternehmen vereinbart, ein Monatsgehalt zur Finanzierung der Transfergesellschaft zu verwenden. Die ist damit nun für sechs Monate gesichert, Verdi hofft aber noch auf finanzielle Unterstützung aus der Politik, um sie zu verlängern, möglichst auf zwölf Monate.

80 Prozent vom Netto und Sprinterprämie

Der größte Vorteil der Transfergesellschaft ist, dass die Betroffenen nicht gleich in die Arbeitslosigkeit rutschen. Sie soll ihre Mitarbeiter mit dem Schwerpunkt Digitalisierung fortbilden und in neue Beschäftigung vermitteln. Sie erhalten Transferkurzarbeitergeld, das auf 80 Prozent des letzten Nettogehalts aufgestockt wird. Wer vorzeitig vermittelt wird, erhält eine Sprinterprämie: Für jeden Monat, der nicht in Anspruch genommen wird, gibt es ein Drittel der eingesparten Vergütung. Der Rest verbleibt in der Transfergesellschaft, um den verbleibenden Kollegen eine längere Suche zu ermöglichen.

Als Basis für das Transferkurzarbeitergeld dient übrigens der Flächentarif, den Karstadt wegen der Eröffnung des Schutzschirmverfahren rückwirkend zum 1. Januar zahlen muss. Laut Verdi gilt für die Beschäftigten der bleibenden Warenhäuser seit Juli inzwischen wieder der im Dezember vereinbarte Integrationstarifvertrag, der die schrittweise Rückkehr in den Flächentarif vorsieht. Wer aber in einer der zu schließenden Filialen arbeitet, erhalte weiter Flächentarif, verdient aktuell also mehr. Das ist wichtig, weil sich daran auch das Transferkurzarbeitergeld und später das Arbeitslosengeld 1 bemisst.