Essen. Die Restaurants öffnen wieder, aber nicht alle Tische. Nach „Kurzarbeit Null“ müssen Wirte nun flexibler planen, Hotlines und Apps helfen dabei.
Aller Freude über die Öffnung zum Trotz bleiben die kommenden Wochen und Monate für die Gastronomie schwierig. Nicht zuletzt, weil sie für genügend Abstand sorgen müssen, werden sie nicht an den Umsatz herankommen, den sie vor der Krise gemacht haben. Der Branchenverband Dehoga NRW warnt, viele Wirte stünden trotz der Öffnung vor dem Aus, schätzt die Umsatzeinbußen auf 50 bis 80 Prozent. Durch die geringeren Gästezahlen wird auch weniger Personal benötigt. Die Bundesagentur für Arbeit will nun in einer konzertierten Aktion mit dem Dehoga den Wirten helfen, mit gezielt eingesetzter Kurzarbeit ihr Personal zu halten und Kosten zu sparen.
Partielle Kurzarbeit kann nun Personal halten
Das in der Industrie und auf dem Bau bewährte Instrument der Kurzarbeit nutzen Gastronomie und Hotellerie in der Corona-Krise zum ersten Mal. Da sie ihre Restaurants und Hotels komplett schließen mussten, wurden die meisten Mitarbeiter gleich in die so genannte „Kurzarbeit Null“ geschickt, blieben also ganz zuhause. Das sollte aber eigentlich die Ausnahme sein, in anderen Branchen hat sich eine teilweise Kurzarbeit bewährt. Je nachdem, wie viel Arbeit in der Krise wegfällt, schicken etwa Metallbetriebe ihre Mitarbeiter zum Beispiel die halbe Zeit nach Hause, die einen auch etwas mehr, die anderen weniger.
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Das böte sich nun auch für Gastronomiebetriebe an, will aber erst erlernt sein. „Wir sind überzeugt: Jetzt, wenn die gastronomischen Betriebe nach dem Lockdown schrittweise wieder öffnen, wird das Kurzarbeitergeld seine ganze Stärke zeigen“, meint Torsten Withake, NRW-Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA). Denn Kurzarbeit ermögliche eine flexible Personalplanung, jetzt, da die Restaurants wieder öffnen dürfen, die Wirte aber noch nicht genau wissen, wie sich die Auflagen auswirken und vor allem wie lange sie noch andauern. Mit dem Kurzarbeitergeld müsse kein Mitarbeiter wegen der Corona-Auflagen entlassen werden, ist Withake überzeugt.
Hilfen für die Gastronomen zur Kurzarbeit
Er rät gemeinsam mit dem Dehoga Gastronomen, die Kurzarbeits-App der BA und die Kurzarbeits-Hotline für Arbeitgeber zu nutzen (0800/45555-20). „Wir wollen gemeinsam bestmöglich aus dieser Katastrophe herauskommen“, betont Klaus Hübenthal, Hauptgeschäftsführer des Dehoga in NRW. „Die Möglichkeit, konzertiert mit den Arbeitsagenturen unseren Mitgliedsbetrieben eine starke Hilfestellung zu geben, damit die Prozesse effektiver ablaufen und das Kurzarbeitergeld schneller überwiesen werden kann, ist ein wichtiger Baustein.“
Die Gastronomen müssen zunächst ihrer örtlichen Arbeitsagentur anzeigen, für welchen Zeitraum sie mit welchem Arbeitsausfall rechnen. Ob und wie stark sie davon dann Gebrauch machen, bleibt ihnen überlassen. Wichtig zu wissen: Die Wirte müssen die Lohnersatzleistung zunächst vorstrecken und später mit der BA abrechnen. Withake verspricht, nach personeller Verstärkung benötigten die Agenturen inzwischen nur noch „wenige Tage für die Erstattung des Kurzarbeitergeldes“.
Verdienstausfall deutlich geringer
Die meisten Servicekräfte und Köche wurden im März und April in „Kurzarbeit Null“ geschickt, erhielten während dieser Wochen 60 oder als Eltern 67 Prozent des Nettoentgelts erstattet. Auch bei teilweiser Kurzarbeit hätten sie wieder deutlich mehr: Wer etwa zur Hälfte wieder arbeitet, erhielte den halben Lohn und von der anderen Hälfte Kurzarbeitergeld – insgesamt wären das 80 oder 83,5 Prozent (für Eltern) vom Nettoentgelt.