Essen. Die offiziellen Arbeitslosenzahlen sind trotz der Corona-Krise im März gesunken. Woran das liegt und warum das die Lage nicht korrekt wiedergibt.

Der erwartet deutliche Anstieg der Arbeitslosenzahlen durch die Verwerfungen der Corona-Krise spiegelt sich in den offiziellen Zahlen für März noch nicht wider. Doch das große Erwachen dürfte in einem Monat umso heftiger ausfallen. Denn die entscheidenden Wochen seit Anfang der scharfen Beschränkungen werden sich statistisch erst in den April-Werten niederschlagen. So verkündete die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Dienstag eine um 6500 auf 648.187 gesunkene Arbeitslosenzahl für Nordrhein-Westfalen. Knapp die Hälfte des Rückgangs entfiel auf das Ruhrgebiet, wo die Zahl um 3000 auf rund 221.000 sank.

Stichtag war schon der 12. März

Die Bundesagentur erklärt das mit der jahreszeitüblichen Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt, die pünktlich eingesetzt hat. Für die recht aufwändige Monatsstatistik nimmt die BA stets die Zahlen bis zu einem Stichtag in der Monatsmitte, der lag ausgerechnet diesmal mit dem 12. März verhältnismäßig früh. Zu dem Zeitpunkt war das wirtschaftliche und öffentliche Leben noch so gut wie gar nicht eingeschränkt, alle Restaurant und Einzelhandels-Läden geöffnet. Das hat sich schlagartig geändert.

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Trotzdem zeigten sich bereits erste Auswirkungen der Corona-Krise, erklärt Torsten Withake, BA-Chef in NRW: „So war etwa bis zum 12. März die Zahl der neu gemeldeten Stellen zurückgegangen – um 14,2 Prozent zum Vormonat. Üblich ist zu dieser Jahreszeit eine Zunahme, kein Rückgang.“ Dass die Krise inzwischen durchschlägt, daran lässt die BA auch keinen Zweifel: „Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie in der zweiten Märzhälfte haben deutliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt“, heißt es im Bericht, nur lasse sich das statistisch noch nicht seriös darstellen.

Mehr Mitarbeiter bearbeiten Kurzarbeits-Anträge

Alle Mitarbeiter in den Arbeitsagenturen und Jobcentern sehen das längst in ihrem Alltag: Sie arbeiten ohne Unterlass daran, die „steigende Zahl von Anzeigen zur Kurzarbeit, aber auch von Arbeitslosmeldungen und Anträgen auf Grundsicherung zu bearbeiten“, betont die Regionaldirektion in Düsseldorf. Die Zahl der Mitarbeiter, die nun die zahllosen Anzeigen der Unternehmen für Kurzarbeit und die Anträge auf Kurzarbeitergeld bearbeiten, sei „innerhalb weniger Tage vervielfacht“ worden, so Withake.

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Während die Arbeitslosenzahlen für März also im Grunde ein Muster ohne Wert sind, werden die Bremsspuren auf dem Ausbildungsmarkt bereits sichtbar. Nicht nur, weil mit 91.000 Ausbildungsplätzen bis Mitte März mehr als 5000 weniger gemeldet wurden als im Vorjahresvergleich, sondern auch, weil sich die Einstellungsbereitschaft mit Beginn der Corona-Krise verschlechtert hat. „Viele Unternehmen warten jetzt aufgrund der Unsicherheit mit einer Entscheidung, ob sie in diesem Jahr weiter auf Ausbildung setzen wollen“, sagt Withake. Dabei bleibe der Nachwuchsmangel auch nach der Corona-Krise bestehen.

Kurzarbeits-Regeln für Lehrlinge behindern Einstellung

Was die Arbeitgeber neben der wirtschaftlichen Ungewissheit bei der Einstellung von Lehrlingen verunsichert, sind laut BA die Regeln für Kurzarbeit für Auszubildende. Lehrlinge könnten in der Regel erst nach sechs Wochen in die Kurzarbeit gehen. Bis dahin müssten sie von ihren Ausbildern in Höhe ihres vollen Entgeltes bezahlt werden. „Für Arbeitgeber und Ausbilder lohnt es sich, trotzdem weiter auf ihren Nachwuchs zu setzen. Diese jungen Leute, die seit ein, zwei oder bald schon drei Jahren bei ihnen in der Ausbildung sind und sich engagiert einbringen, sind die Zukunft der Unternehmen“, appelliert BA-Chef Withake.