Essen. Die Soforthilfen für kleine Firmen und Selbstständige sollen ab Mittwoch überwiesen werden. Antrag ab sofort abrufbar. Wo er steht und wer hilft.

Heute mittag sollte das elektronische Antragsverfahren für Soforthilfen starten. Weil offenbar letzte Absprachen zwischen Bund und Ländern noch nicht abgeschlossen waren, hatte sich das aber zunächst verzögert. Wegen des erwarteten Andrangs mussten im NRW-Wirtschaftsministerium auch noch Massenlast-Tests der IT durchgeführt werden. Seit wenigen Minuten funktioniert es nun: Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen können das entsprechende Formular auf der eigenen Coronahilfe-Internetseite des Landeswirtschaftsministeriums abrufen: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020. In anderen Bundesländern ging das etwas schneller.

Minister bittet: Wer kann, sollte anderen den Vortritt lassen

Auch bei den fünf Bezirksregierungen können die Anträge gestellt werden, sie sind ohnehin für die Bearbeitung zuständig. Damit das Geld so schnell wie möglich fließt, sollen schon am Wochenende 700 Mitarbeiter die ersten Anträge bearbeiten und bewilligen, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Die Überweisungen starten am Mittwoch, doch schon die Bewilligung sei aus Sicht der Banken praktisch Bargeld, betont Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP). Anträge könnten noch bis 31. Mai gestellt werden. Deshalb bittet Pinkwart: „Wer den Zuschuss nicht unmittelbar benötigt, kann seinen Antrag in einigen Wochen stellen und anderen den Vortritt lassen. So kommen wir gemeinsam gut durch die Krise.“

Die Nothilfen sind gestaffelt nach der Größe des Betriebes beziehungsweise seiner Mitarbeiterzahl. 9000 Euro erhalten Kleinunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (umgerechnet in Vollzeitstellen), 15.000 Euro Betriebe mit bis zu zehn und 25.000 Euro mit bis zu 50 Beschäftigten. Bei den Zahlungen handelt es sich um einmalige Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Allerdings müssen sie als Betriebseinnahmen ganz normal versteuert werden, sprich in der Steuererklärung für 2020 angegeben werden.

Hilfen für Künstler sind kombinierbar

Freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch Corona ihr Engagement verloren haben, können bereits seit der vergangenen Woche eine Einmalzahlung von bis zu 2000 Euro erhalten, dieser Topf lief über das Ministerium für Kultur und Wissenschaft. Sie könne grundsätzlich aber auch die neuen Soforthilfen beantragen. Wenn eine Gewerbeanmeldung vorliege, „können beide Zuschüsse kombiniert werden“, heißt es dazu aus dem Kulturministerium.

Auch interessant

Anträge können von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe gestellt werden, die vor Beginn der Corona-Krise wirtschaftlich gesund waren und nun akut in Schwierigkeiten geraten sind. Davon geht der Staat aus, wenn sich die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert haben. Oder wenn die vorhandenen Mittel nicht mehr ausreichen, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen wie Mieten, Kredit- oder Leasingraten zu erfüllen. Dritte Möglichkeit ist, dass der Betrieb auf behördliche Anordnung geschlossen wurde, was etwa für Restaurants und die meisten Einzelhändler gilt.

Die Kammern beraten auch am Wochenende

Die Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern bieten den Unternehmen telefonische Beratungen zu den Soforthilfe-Anträgen an. Die auch für das westliche Ruhrgebiet zuständige Handwerkskammer Düsseldorf wird auch an diesem Wochenende Samstag und Sonntag ihre Hotline besetzen: 0211/879-5555. Die IHK Essen, Mülheim Oberhausen berät heute bis 16.30 Uhr und ausnahmsweise auch am morgigen Samstag von 10 bis 15 Uhr unter 0201 1892-333. Die IHK zu Dortmund hat die Beratungszeiten ihrer Hotline 0231 5417-444 ebenfalls ausgeweitet und ist am heutigen Freitag bis 17 Uhr, morgen von 10 Uhr bis 16 Uhr und am Sonntag von 10 Uhr bis 14 Uhr zu erreichen. Auch die anderen IHken und Handwerkskammern haben Hotlines für in Not geratene Unternehmen geschaltet.

Auch interessant

Die Anträge können ausschließlich elektronisch gestellt werden. Der Bund zahlt die Soforthilfen für Betriebe bis zehn Beschäftigte, das Land NRW übernimmt die Hilfen für Unternehmen bis 50 Beschäftigte. „Viele Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige leiden derzeit unter massiven Umsatzeinbrüchen und Auftragsstornierungen. Sie wissen nicht, wie sie laufende Betriebskosten wie Mieten und Leasingraten oder Kreditraten bezahlen sollen“, erklärt dazu Minister Pinkwart. Er verspricht, sein Ministerium habe das digitale Antragsverfahren „so einfach, schlank und unbürokratisch wie möglich gestaltet“. Trotzdem erwarten die Kammern, dass es viele Fragen und einen hohen Beratungsbedarf der betroffenen Unternehmen geben wird.