Düsseldorf. NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart plädiert für Barauszahlungen der Finanzämter an kleine Firmen und Selbstständige. So will er Existenzen retten.

Um eine Pleitewelle gerade von Klein- und Kleinstunternehmen sowie Solo-Selbstständigen zu verhindern, zieht NRW nun auch ungewöhnliche Maßnahmen in Betracht: Eine Möglichkeit, um Existenzen zu retten, seien Barauszahlungen durch die Finanzämter, sagte Landeswirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) unserer Redaktion. Damit greift er eine Forderung aus der FDP-Bundestagsfraktion auf, die viele Wirtschaftsförderer und Ökonomen teilen und schon bald umgesetzt werden könnte.

Geld für die kommenden Wochen

Das bisher am stärksten von der Corona-Krise betroffene Bundesland hält bereits seit Anfang März Kreditgarantien über seine NRW-Bank zu deutlich verbesserten Konditionen bereit. Doch vor allem viele kleine Firmen, Ein-Mann-Betriebe und freiberufliche Künstler brauchen aktuell keine langfristigen, größeren Kredite, sondern Soforthilfe, um die kommenden Wochen zu überstehen und die nächste Miete zahlen zu können.

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„Wir brauchen eine Fülle von Instrumenten, um vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen bei der Überwindung von Liquiditätsengpässen zu unterstützen“, sagte Pinkwart. Und: „Neben Kurzarbeitergeld und Steuerstundung könnte die Auszahlung von Gutschriften durch die Finanzämter dazu einen Beitrag leisten.“ Entscheidend sei dabei aber, möglichst schnell und zielgenau für eine große Zahl von Antragstellern wirksam zu sein. „Hierzu arbeiten wir in NRW an einem eigenen Instrument, das wir noch in dieser Woche vorstellen werden“, kündigte Pinkwart an.

Rettungsschirm nimmt Gestalt an

Damit nimmt der NRW-eigene Rettungsschirm Gestalt an, den Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Dienstag angekündigt hatte, ohne Details zu nennen. Ziel sei es, dass wegen der Folgen der Corona-Epidemie im Land „kein Unternehmen insolvent geht“, hatte der Regierungschef erklärt. Auch in Berlin bastelt die große Koalition nach dem erleichterten Kurzarbeitergeld und Steuerstundungen an weiteren Hilfsprogrammen für die Wirtschaft. Auch sie nimmt dabei in den nächsten Schritten vor allem die kleinen Unternehmen und Selbstständigen in den Blick.

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Die landeseigene Förderbank hält seit gut zwei Wochen bereits schnelle Hilfskredite bereit für Unternehmen, die in finanzielle Engpässe geraten. Auch diese „Universalkredite“ der NRW-Bank, die über die Hausbank beantragt werden müssen, stehen Gründern und kleinen Selbstständigen neben den Mikrokrediten zur Verfügung. Expressbürgschaften sorgen dafür, dass Kredite nun binnen 72 Stunden bewilligt werden können, wie die NRW-Bank am Dienstag betonte. Es habe bereits 750 Anfragen dazu gegeben, allein an diesem Montag 350, teilte die Förderbank mit. Sie verdoppelte deshalb ihre Beraterzahl im Servicecenter von sechs auf zwölf.

Die NRW-Bank übernimmt inzwischen bis zu 80 Prozent der Haftung für den Fall eines Kreditausfalls. Das soll den Sparkassen und Banken die Entscheidung für eine Kreditvergabe erleichtern, vorher trug die NRW-Bank das Risiko nur zur Hälfte. Auch wurde der Mindestbetrag gestrichen, so dass der Staat nun auch kleinere Summen vom vierstelligen Bereich bis zu 250.000 besichert.