Hattingen. . Durch schnellere Altlasten-Sanierungen können auf Brachen Wohnungen und Gewerbe entstehen. Der Verband AAV fordert dafür mehr Unterstützung.
Industrielle Brachen gelten als Schlüssel, die wachsende Gewerbeflächennot im Ruhrgebiet zu lindern. Bei der Sanierung spielt der von Land, Kommunen und Mitgliedsfirmen getragene Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) eine zentrale Rolle. 8,5 Millionen Euro stehen dem AAV pro Jahr zur Verfügung. „Das Thema Fläche hat eine große Bedeutung. Deshalb werben wir für weitere Unterstützung“, sagt Geschäftsführer Roland Arnz.
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Wirtschaftsförderer und Politiker beklagen, dass es im Ruhrgebiet zwar eine Reihe ehemals industriell genutzter Brachen gibt, die Flächen aber aufgrund hoher Restriktionen nicht kurz- oder mittelfristig zu nutzen sind. „Wir könnten deutlich mehr machen“, bringt Arnz seinen AAV ins Spiel. „Unsere Kernaufgabe ist es, für die Kommunen Flächen aufzubereiten“, sagt der Geschäftsführer. Das Land NRW stattet den Verband jährlich mit sieben Millionen Euro aus, eine Million kommt von den NRW-Städten, die automatisch Mitglied im AAV sind. 500.000 Euro steuern Unternehmen bei. Der AAV übernimmt jeweils 80 Prozent der Sanierungskosten. 20 Prozent müssen die Kommunen selbst aufbringen.
Von Hattingen aus steuert das 30-köpfige Team die Projekte im gesamten Land, vergibt Sanierungsaufträge und beteiligt sich an der Entwicklung von Technologien. In Dorsten etwa sorgte der AAV dafür, dass aus der insolventen Dachpappenfabrik Dr. Kohl nicht länger Teeröl-Rückstände ins Grundwasser einsickerten. Er ließ rund 11.000 Tonnen kontaminierten Boden entsorgen. In den Duisburger Stadtteilen Wanheim und Hüttenheim ist der Verband gerade dabei, Industrie- und Gewerbeflächen, aber auch 320 Wohngärten von Schwermetallen wie Blei, Cadmium und Arsen zu reinigen.
Dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz sind mehr als 96.000 Flächen bekannt, auf denen es zumindest einen Altlastenverdacht gibt. Wie groß das Reservoir der Brachen aber wirklich ist, weiß auch der AAV nicht. „Die meisten Kommunen erfassen ihre Flächenpotenziale nicht systematisch. Dabei gibt es dafür Zuschüsse des Landes“, sagt Arnz.
Darunter befinden sich nach Angaben des AAV-Geschäftsführers auch Areale, die nur in geringem Maße mit Schadstoffen belastet seien und sich daher zum Wohnen eigneten. Noch bis Ende 2021 läuft ein 9,2 Millionen Euro schweres Sonder-Förderprogramm des Landes. „Da wir 100 Prozent der Aufbereitungs- und Sanierungskosten übernehmen, ist das Programm für Kommunen besonders attraktiv“, erklärt Arnz. Aus diesem Grunde habe es bereits mehr als 100 Interessenbekundungen gegeben. Zehn Projekte seien in der Umsetzung, Geld für ein oder zwei weitere sei noch übrig. „Wir werben ausdrücklich für eine Verlängerung des Programms“, sagt der AAV-Chef in Richtung Landespolitik. „In NRW fehlt bezahlbarer Wohnraumund zugleich wird zu wenig neu gebaut.“
Kompetenzzentrum für Flächenrecycling
Der AAV bezeichnet sich selbst als „bundesweit einzigartiges Kompetenzzentrum für Flächenrecycling und Altlastensanierung“. Per Landesgesetz wurde der Verband 1988 mit dem Auftrag gegründet, bei Altlasten tätig zu werden, deren Verursacher nicht mehr zu ermitteln sind.
Das jährliche Budget des Verbands bemisst sich an der NRW-Einwohnerzahl und beträgt pro Kopf sechs Cent. Die NRW-Kommunen sind automatisch Mitglied im AAV. Ihm gehören aber auch Unternehmen wie die Stahlhersteller Thyssenkrupp und Arcelor Mittal, die Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet (AGR) oder der Energiekonzern RWE an.
Sitz des Verbands ist Hattingen.
Deshalb habe sich die Stadt bei einer Förderung durch den AAV 25 Jahre an die „Folgenutzung Wohnen“ zu binden. Das bedeutet: Die Kommune muss das Gelände in diesem Zeitraum für Wohnzwecke nutzen. Auf diese Weise entstehen etwa in Bochum-Hamme neue Wohnungen. Das Bauland hatte brach gelegen, weil sich darauf der Klärteich der ehemaligen Zeche Carolinenglück befand. Der AAV plant, möglicherweise den gesamten Boden auszutauschen. Arnz: „Wichtig ist die Bereitstellung von Bauland für bezahlbaren Wohnraum sowie gleichermaßen für Handwerk, Gewerbe und Industrie.“