Castrop-Rauxel. . Nach der Schließung der letzten Zeche flammt der Streit um die traditionelle Gratis-Kohle neu auf. RAG droht neuer Ärger um das Deputat.
Das Zechenhaus von Familie Gottwald steht in einer ruhigen Straße, die als Sackgasse endet. Draußen ist es kalt, doch in der Küche verbreitet ein Kohlenofen wohlige Wärme. In früheren Jahren hat Albert Gottwald, der Hausherr, im benachbarten Bergwerk Graf Schwerin in Castrop-Rauxel gearbeitet, zuletzt auf Zeche Auguste Victoria in Marl.
Nach 30 Jahren als Bergmann war 1995 Schluss. Beim Abschied vom Unternehmen habe sich ihm ein Versprechen seines Arbeitgebers ins Gedächtnis eingebrannt, erzählt der 77-Jährige: „Gottwald, du kriegst ein Leben lang deine Kohlen.“ Doch weil es nun anders kommt, gibt es Streit.
„Wir werden im Stich gelassen“
Über Generationen hinweg war das Kohledeputat, die traditionelle Gratislieferung für die Belegschaft, ein Privileg der Bergleute. Sieben Tonnen Steinkohle pro Jahr standen aktiven Arbeitern in der Vergangenheit zu, bei Rentnern waren es meist 2,5 Tonnen. Kurz vor dem Jahreswechsel hat auch die letzte deutsche Zeche, Prosper-Haniel in Bottrop, ihren Betrieb eingestellt, womit nach dem Willen des Bergbaukonzerns RAG auch das Deputat Geschichte sein soll – gemäß der Logik: „Wenn wir keine Kohle mehr fördern, können wir sie auch nicht verteilen.“
Albert Gottwald hingegen sagt, die Versorgung mit Gratis-Kohle sei fester Bestandteil seiner Altersvorsorge. Der Bergbaurentner sitzt am Esstisch in Castrop-Rauxel und blättert in Unterlagen. Im Schrank hinter ihm steht ein Bürgerliches Gesetzbuch, über der Sitzecke baumelt eine Grubenlampe. Gottwald ist erbost. „Es wird immer gesagt, kein Kumpel fällt ins Bergfreie“, schimpft er. „Aber die Bergleute, die noch mit Kohle heizen, fallen ins Bergfreie. Wir werden im Stich gelassen.“
Anwalt Kuhlmann vertritt rund 600 Kläger
Ein Tarifvertrag, auf den sich die Gewerkschaft IGBCE und die RAG geeinigt haben, sieht vor, dass die ehemaligen Bergleute statt des Kohledeputats eine Abfindung erhalten sollen. Nach Berechnungen des Rechtsanwalts Daniel Kuhlmann aus Datteln würde Gottwald einmalig knapp 2500 Euro erhalten. Mit Unterstützung des Juristen fordert Gottwald indes eine dauerhafte Belieferung mit Kohle oder rund 11.700 Euro als Ausgleich.
Kuhlmann vertritt nach eigenen Angaben rund 600 Kläger, die gegen die RAG vorgehen. Zum Vergleich: Anspruch auf eine Energiebeihilfe haben rund 100.000 ehemalige RAG-Beschäftigte. Tausende Kohleöfen glühen noch im Ruhrgebiet, meist in früheren Bergbausiedlungen.
„Die von der RAG bisher angebotene Abfindung ist nicht angemessen“, urteilt Kuhlmann. „Eine Tonne Kohle kostet derzeit rund 480 Euro. Die Bergleute sollen aber nur 122 Euro pro Tonne als Energiebeihilfe bekommen. Das ist zu wenig.“ Viele ehemalige Bergleute oder Bergmannswitwen könnten es sich eben „nicht ohne weiteres leisten, vom alten Kohleofen auf eine neue Heizung umzustellen“.
RAG bietet 15 Prozent mehr
Vor unterschiedlichen Arbeitsgerichten hat die RAG allerdings bereits Recht bekommen. „Lediglich was die Höhe der Sonderzahlung betrifft, besteht noch Klärungsbedarf“, betont Unternehmenssprecher Christof Beike. Die RAG habe daher „aus prozessökonomischen Gründen“ bei allen anhängigen Verfahren eine pauschale Erhöhung von 15 Prozent angeboten. „Das Angebot der RAG, 15 Prozent mehr zu bieten, geht in die richtige Richtung“, sagt Kuhlmann zwar. Er fordert aber 25 Prozent.
„Wir sind entschlossen, den Rechtsstreit notfalls durch alle gerichtlichen Instanzen zu bringen, also auch bis vor das Bundesverfassungsgericht“, sagt der Rechtsanwalt. „Kommt es jetzt nicht zu einer Einigung, wird die RAG eine Klageflut erleben, die sie so noch nie erlebt hat.“
Albert Gottwald ist schon vor die Arbeitsgerichte in Herne und Hamm gezogen – bislang ohne Erfolg. Unterstützt durch eine Rechtsschutzversicherung, die seine Kosten trägt, zeigt er sich entschlossen, weiter zu kämpfen. „Ich will mein Recht“, sagt Gottwald.