Essen. . Zum Abschied von Thyssenkrupp hat der langjährige Konzernchef Hiesinger eine Abfindung in Höhe von etwas mehr als 4,55 Millionen Euro erhalten.

Der langjährige Thyssenkrupp-Chef Heinrich Hiesinger hat zum Abschied eine Abfindung in Höhe von etwas mehr als 4,55 Millionen Euro erhalten. Das geht aus dem aktuellen Geschäftsbericht des Essener Industriekonzerns hervor. Zum 6. Juli 2018 sei das Mandat von Hiesinger als Vorstandschef einvernehmlich beendet worden, heißt es in der Bilanz. Hiesinger habe die millionenschwere Zahlung aufgrund des noch bis Ende September 2020 laufenden Anstellungsvertrags erhalten.

Bei der Vereinbarung der Abfindung sei – wie im Dienstvertrag vorgesehen – eine Obergrenze in Höhe von zwei Jahresvergütungen (Festgehalt und Tantieme) zugrunde gelegt worden. Zusätzlich kann Hiesinger noch auf Zahlungen aus Aktienprogrammen für den Vorstand rechnen.

Zusätzlich zur Abfindung die Vergütung für 2017/18

Zusätzlich zur Abfindung bekommt Hiesinger das Gehalt für das zurückliegende Geschäftsjahr. Die Vergütung für seine Arbeit bei Thyssenkrupp erhalte Hiesinger anteilig, heißt es im Geschäftsbericht. Genannt wird ein Betrag in Höhe von rund 3,72 Millionen Euro.

Hinzu kommt eine betriebliche Altersversorgung, die für Hiesinger laut Geschäftsbericht in der Bilanz 2017/18 einen Barwert in Höhe von rund 14,75 Millionen Euro erreicht hat.

Schon vor Monaten Kritik an der Abfindung

Die genaue Höhe der Abfindung war bislang nicht öffentlich bekannt. Als Ende August über eine hohe Abfindung für Hiesinger spekuliert wurde, gab es bereits Kritik von Betriebsräten und Aktionärsschützern. „Das ist ein Schlag ins Gesicht der Belegschaft“, sagte beispielsweise Werner von Häfen, Thyssenkrupp-Betriebsratschef im Werk Duisburg-Hüttenheim. „Durch den Rückzug von Hiesinger ist eine Führungskrise entstanden. Warum sollte das noch belohnt werden?“, kritisierte der Arbeitnehmervertreter.

Hiesinger hatte den Thyssenkrupp-Aufsichtsrat Anfang Juli um Gespräche gebeten, um sein Mandat beim Essener Industriekonzern zu beenden. Auch Thomas Hechtfischer von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) äußerte sich daher skeptisch zur Abfindung. „Es ist leider durchaus üblich, dass Zahlungen erfolgen, wenn Vorstandsverträge aufgelöst werden“, erklärte Hechtfischer. „Wenn die Initiative – wie bei Herrn Hiesinger – vom Vorstand ausgeht, ist kritisch zu hinterfragen, warum es eine Abfindung geben soll.“