Luxemburg. Der Joghurt-Produzent Ehrmann darf seinen Kinderquark “Monsterbacke“ nicht mehr als gesundes Lebensmittel vermarkten. Die Aussage, der Trinkjoghurt sei “so wichtig wie das tägliche Glas Milch“, ist irreführend, urteilten die Richter des Europäischen Gerichtshof.

Die Werbung der Molkerei Ehrmann, ihr zuckerhaltiger Kinderquark Monsterbacke sei "so wichtig wie das tägliche Glas Milch", ist irreführend. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil entschied, verstößt sie gegen eine EU-Verordnung zu gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel. (Az. C-609/12)

Im Ausgangsverfahren hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs geklagt, weil auf der Verpackung des Quarks nicht auf den gegenüber Milch erheblich höheren Zuckergehalt hingewiesen wurde. Der BGH legte den Fall dem EuGH vor und wollte wegen rechtlicher Übergangsfristen wissen, ob Ehrmann die EU-Verordnung zu Hinweispflichten über gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel erfüllen musste.

Vergleich mit Milch erweckt falschen Eindruck

Dazu war Ehrmann verpflichtet, wie die Luxemburger Richter nun entschieden: Ein Unternehmer, der gesundheitsbezogene Angabe macht, müsse "in eigener Verantwortung die Wirkungen des Lebensmittels auf die Gesundheit kennen", heißt es im Hinblick auf den zuckerhaltigen Quark.

Das Gericht folgte damit den Anträgen seines Generalanwalts. Er hatte betont, der gesundheitsbezogene Vergleich mit der Milch könnte beim Durchschnittsverbraucher den Eindruck erwecken, der Quarkkonsum wirke sich positiv auf die Gesundheit aus. (afp)