Essen. Jeder kennt sie, jeder hat sie: Apps auf dem Handy. So praktisch sie sind - sie können mitunter teuer werden, wenn man nicht aufpasst. Drittanbieter treiben mit Werbebannern und kostenpflichtigen Zusatzoptionen die Rechnung des Verbrauchers in die Höhe.

Ein Jugendlicher lädt sich beim Fernsehen die neusten Musik-Trends auf sein Handy, das Kleingedruckte überliest er. Einen Tag später kommt per SMS die Benachrichtigung: „Sie haben ein Abo abgeschlossen.“ Das Geld wird wenige Minuten später abgebucht. So war die Situation vor ein paar Jahren, als vor allemAnbieter wie Jamba & co vielen Eltern Sorgen wegen teurer Handyrechnungen ihrer Sprösslinge bereiteten.

Inzwischen beherrschen allerdings nicht mehr die Klingelton-Anbieter das mitunter tückische Geschäft, sondern die App Stores. Allein 2011 haben sich mehr als zehn Millionen Deutsche ein Smartphone zugelegt und entsprechend viele Apps wurden im vorherigen Jahr runtergeladen. App ist die Abkürzung für Application - eine Anwendung für das Handy. Das reicht von Spielen bis zu allerlei Hilfsmitteln für den Alltag, wie die Apps für Verkehrsauskünfte.

So praktisch eine App scheint - Fallstricke bergen auch sie. Denn mit den boomenden Smartphone-Anwendungen kann man genauso in Abofallen tappen wie einst mit den Klingeltönen. Benötigt man Zusatzoptionen, beispielsweise ein Bonuslevel in einem Rollenspiel oder eine zusätzliche Karte fürs Navigationsgerät, wird es schnell teuer. Man bezeichnet diese Zusatzoption als „In-App“ - also der Kauf in der eigentlichen App, die ursprünglich kostenlos war.

Apples App-Store landet nur auf Platz drei

Bei Apples App-Store läuft ein Inn-App-Kauf folgendermaßen ab: Der Nutzer klickt auf die gewünschte Zusatzoption, und es erscheint ein Dialog auf dem Display mit Artikelname und Preis. Dann gibt man sein iTunes-Kennwort an und klickt auf „Kaufen.“ Dass sich jedoch hinter diesem Button ein Abonnement versteckt, wissen viele Smartphone-Besitzer nicht. Bei Stiftung Warentest landet der Apple-Store mit einem „ausreichend“ daher nur auf Platz drei, hinter dem Windows Phone Marketplace von Microsoft und dem Android Market von Google, die mit „befriedigend“ ausgezeichnet wurden. Als Grund für die wenig schmeichelhafte Einstufung werden Mängel im Kleingedruckten und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt. Laut www.test.de finde der Verbraucher nur schwammig formulierte Datenschutzerklärungen vor. Außerdem gebe es bei den meisten App-Stores kein ordentliches Impressum. So wird es dem Nutzer erheblich erschwert, den App-Store bei Klagen zu kontaktieren.

So zitiert das Online-Portal www.iphone-ticker.de einen Apple-Nutzer, der dem Inn-App-Abo ratlos gegenüber stand: „Bei Update des iPads kam unbemerkt eine Abrechnung für zweimal 34,99 und zweimal 6,99 Euro zu meiner Verkaufsübersicht.“ Ein anderer Nutzer schrieb: „Ich habe das Spiel weder einmal aufgerufen noch gekauft und mir werden zweimal 34,99 Euro abgerechnet und einmal 20,97 Euro.“

Auf fast jeder Internetseite, die sich mit dem Thema Inn-App-Abo beschäftigt, wird die Anwendung „Talking Tom“ als Beispiel für Betrug genannt. Die App bietet eine knuddelige Katze, die alles fleißig nachplappert, was man ihr vorsagt sowie auf Befehl Milch trinkt. Bis dahin bleibt die App kostenlos. Drückt man das Smartphone einem Kind in die Hand, kann dieser Gefallen schon mal teuer werden. Will der kleine Nutzer die Katze zusätzlich füttern, drückt es auf die dafür vorgesehenen Updates, danach ein paar falsche Klicks - und die Abofalle ist perfekt. So können Mehrbeträge zwischen drei und 60 Euro anfallen, ohne dass das Kind den Ausdruck „In-App“ kennt.

Ein Klick auf die Werbung und man zahlt

Auch Werbebanner in den Apps können zum Problem werden. Mit nur einem Klick auf die Werbung kann man bereits einen Vertrag mit dem Anbieter eingegangen sein, ohne die leiseste Ahnung zu haben. Spätestens der Blick auf die nächste Handyrechnung lässt staunen. Unter Kosten „anderer Anbieter“ können erhebliche Mehrbeträge aufgeführt sein. Dieses Phänomen ist unter „WAP-Billing“ bekannt. Dabei wird bei dem einen Klick die Handynummer an den Anbieter gesendet, der dann Beträge über die Handyrechnung des ahnungslosen App-Nutzers geltend macht.

Verantwortlich ist dafür unter anderem der von Google aufgekaufte Werbeanbieter AdMob, der die Werbebanner in die Apps zieht, ohne dass der ursprüngliche Entwickler der Anwendung davon Kenntnis haben muss. Also verdienen lediglich der App-Anbieter und der Konzern Google.

Hier nun ein paar Tipps, um den Schritt in die Abo-Falle zu vermeiden.

  • Die Einstellung der automatischen Verbindung mit dem Internet, beispielsweise um automatische Updates zu erhalten, deaktivieren
  • Falls Sie eine Testversion der App geladen haben, besonders auf die Werbebanner und zusätzlichen Angebote achten.
  • Regelmäßig die Rechnung kontrollieren, bei Ungereimtheiten einen Einzelnachweis beantragen.
  • Bei Kauf eines neuen Smartphones, die Einstellungen beim alten Smartphone zurücksetzen. So verhindern Sie, dass das alte Handy weitere Kosten verursacht.
  • Außerdem können Sie bei der Telekom und Vodafone das Inkasso kostenfrei für Drittanbieter sperren lassen. Bei E-Plus und O2 ist dies nur bei einzelnen Anbietern möglich.

Hier nun ein paar Infos für den Fall, dass Sie bereits in eine Abo-Falle getappt sind:

  • Die Rechnung ist in vielen Fällen rechtlich zweifelhaft.
  • Bei Minderjährigen ist der Vertrag ohne die Zustimmung der Eltern ungültig.
  • Wenn anfangs der Eindruck von kostenloser Teilnahme erweckt wird und spätere Zusatzkosten erfolgen, kann ein Fall von arglistiger Täuschung vorliegen.
  • Ihre erste Reaktion auf zusätzliche Abrechnungspunkte sollte ein Widerspruch per Einschreiben an Mobilfunkanbieter sein. Geben Sie die unberechtigten Positionen an und kündigen Sie die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter an.
  • Begleichen Sie die gesamten Kosten der Handyrechnung. Andernfalls kann Ihr Mobilfunkanbieter Ihr Smartphone und/oder Ihre Sim-Karte sperren.