Düsseldorf. . Der harte Winter hat den Straßen arg zugesetzt. Doch wer bezahlt für Schäden am Auto durch Schlaglöcher? Die Gemeinde? Nicht in jedem Fall, so Rechtsexperten.

Angesichts von Schlaglöchern und anderen Straßenschäden beklagen Autofahrer Schäden an ihren Fahrzeugen. Doch wer kommt dafür auf, etwa einen Plattfuß oder Achsenbruch?

Sind Hauptstraßen betroffen, liege die Verkehrssicherungspflicht in der Regel bei den Gemeinden, erläutern Fachleute der Arag-Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf. Auf Gefahren müsse eindeutig hingewiesen und diese müssten so schnell wie möglich beseitigt werden. Passiere dies nicht oder nicht ausreichend, bestünden durchaus Chancen, entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen, sagen die Arag-Fachleute und verweisen auf zwei Urteile (Oberlandesgericht Saarbrücken, AZ: 4 U 185/09; OLG Celle, AZ: 8 U 199/06).

Oft treffe den Fahrer allerdings eine Mitschuld, wenn er mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs sei. Dies könne auch der Fall sein, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten worden sei, schildern die Arag-Fachleute ihre Beobachtungen.

Auf Nebenstraßen wenig Chancen auf Schadenersatz

Für Schäden auf Nebenstraßen haften die Gemeinden in aller Regel nicht. Die Anforderungen an den Straßenzustand werden im Vergleich zu verkehrswichtigen Straßen reduziert.

Auf den Bundesautobahnen hingegen muss niemand mit Schlaglöchern rechnen. Wird dort nicht vor Straßenschäden gewarnt, könne der Fahrzeughalter entstandene Schäden vom jeweiligen Bundesland einfordern (Landgericht Halle, AZ: 7 O 470/97; OLG Koblenz, AZ: 12 U 1255/07), erläutern die Arag-Experten.

Bei einem Einkaufszentrum etwa trügen die Betreiber der Privatparkplätze dafür Sorge, dass keine Gefahren vorhanden seien. Geschehe dies nicht, seien die Betreiber haftungspflichtig. (dapd)