Stuttgart. . Tantra-Massagen sind eine sexuelle Dienstleistung. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart jetzt entschieden. In dem Fall ging es um die Klage der Besitzerin eines Massagesalons, die sich gegen die Aufforderung der Stadt Stuttgart wehrte, Sex-Steuer zu zahlen.

Tantra-Massagen sind sexuelles Vergnügen und damit steuerpflichtig. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht wies die Klage einer Besitzerin eines Massagesalons gegen die Stadt ab, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Nach Auffassung der Richter räumt die Klägerin in ihrem Betrieb "gezielt die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen" ein.

Dass die Ganzkörpermassagen nach striktem Tantra-Ritual ablaufen und nicht in erster Linie auf das sexuelle Vergnügen, sondern auf ganzheitliches Wohlbefinden ausgerichtet seien, spiele keine wesentliche Rolle. Entscheidend sei, dass die Kunden gegen Entgelt eine Massage inklusive Genitalbereich buchen könnten. (Az.: 8 K 28/13)

Die Anbieterin von Tantra-Massagen hatte gegen die von der baden-württembergischen Landeshauptstadt festgesetzten Vergnügungssteuern geklagt, wie sie etwa Bordelle, Laufhäuser oder Swingerclubs zu zahlen haben. 840 Euro waren ihr 2012 für zwei Monate berechnet worden. Eine sogenannte Sexsteuer gibt es neben Stuttgart in etlichen deutschen Städten, aber längst nicht in allen. (dpa)