Bonn. Es gilt das Recht am eigenen Bild. Knipst ein Urlauber einen fremden Touristen am Strand, darf er das Foto nicht einfach auf Facebook oder seiner Homepage veröffentlichen. Im schlimmsten Fall muss er dann bis zu 3000 Euro zahlen.

Ein Urlaub ohne Fotoapparat ist für die meisten undenkbar. Allerdings sollten sich Reisende bei Schnappschüssen vorsehen: Weder in Deutschland noch im europäischen Ausland dürfen Fremde ohne ihre Einwilligung fotografiert werden. Wer trotzdem ohne Rücksicht auf andere knipst, dem drohen im Extremfall hohe Strafen - besonders wenn ein Fotografierter sein Bild später im Internet wiederfindet.

"Recht am eigenen Bild" nennt sich das in Deutschland. "Das Recht am eigenen Bild lässt sich im Grunde in einem Satz zusammenfassen: Wer fotografiert, muss vorher fragen", erläutert Dennis Tölle. Der Jurist ist Mitbetreiber der Internet-Plattform rechtambild.de, deren Mitarbeiter Gerichtsurteile über dieses Recht dokumentieren.

Am Strand müssen Fotografen aufpassen

Vergleichbare gesetzliche Regelungen existieren laut Tölle in jedem europäischen Land, auf anderen Kontinenten kann die Rechtslage allerdings stark abweichen. "Hier sollte man sich im Zweifelsfall beim Reiseveranstalter erkundigen", sagt Tölle. Zudem gibt es auch in Europa Ausnahmen, etwa bei Bildern von Menschenmassen oder von Sehenswürdigkeiten. "Fotografiert man zum Beispiel Bauwerke, vor denen zufällig Menschen stehen, ist das normalerweise kein Problem. Die Leute sind in diesem Fall nicht das Hauptmotiv, sondern nur Beiwerk."

Komplizierter ist die Ausgangslage beispielsweise am Strand: Lichtet man zufällig den Rücken eines Menschen mit ab, ohne dass man den Fotografierten identifizieren könne, sei dies im Allgemeinen noch rechtlich ohne Bedeutung, sagt Tölle. "Problematisch wird es aber, sobald man jemanden erkennen kann. Die Privatsphäre ist am Strand etwas höher zu achten als vor einer Sehenswürdigkeit."

Daher müsse man streng genommen fragen, ob man das Foto verwenden könne - wobei ein Fotograf auch im Einzelfall für sich entscheiden müsse, wie sehr ein Bild in das Persönlichkeitsrecht eines Menschen eingreift. "Gerade bei Fotos, die ausschließlich zur privaten Nutzung bestimmt sind, gilt ja auch: Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn jemand kommt und sich beschwert, muss man dem unbedingt nachkommen."

Veröffentlichung kann teuer werden

Richtig teuer werden kann es, wenn man ein ohne Einverständnis geschossenes Foto veröffentlicht. In Zeiten von privaten Homepages und sozialen Netzwerken passiert das schneller, als vielen Menschen bewusst ist. "Auch wenn ich es nur für meine besten Freunde einstelle: Ein Foto auf Facebook zum Beispiel ist eine Veröffentlichung", erläutert Dennis Tölle. Zwar sehe die Praxis speziell bei Facebook so aus, dass kaum ein Nutzer sich um eine Einwilligung kümmere - rechtens sei dies aber nicht.

Mache der Fotografierte finanzielle Ansprüche geltend, habe er damit oft Erfolg. "2000 bis 3000 Euro sind da durchaus nicht unrealistisch. Dafür muss man auf dem Foto nicht mal ausgezogen sein", sagt Tölle.

Den Betreiber der Homepage direkt ansprechen

Bemerkt ein Urlauber, dass er gegen seinen Willen abgelichtet wird, kann er die Löschung des Bildes verlangen - einschließlich aller Kopien. "Das ist im Einzelfall natürlich schwer zu kontrollieren. Entdeckt man aber später das veröffentlichte Bild, wird die Strafe für den Fotografen nur höher", sagt Tölle. Voraussetzung sei natürlich, dass man eine entsprechende Auseinandersetzung beweisen kann.

Findet man unerwünschte Bilder erst nach der Reise im Internet, wird man sie in aller Regel auch ohne Anwalt wieder los: "Meistens reicht es, den Betreiber einer Homepage direkt anzusprechen", sagt Dennis Tölle. Große Unternehmen wie Facebook oder Google hätten zudem ein eigenes Beschwerdeverfahren - auch wenn es mitunter einige Wochen dauere, bis sie reagierten. "Wenn das alles nichts bringt, kann man einen Anwalt einschalten." Dieser könne dann eine Abmahnung verfassen und möglicherweise sogar Schadenersatzansprüche geltend machen, sagt Tölle.