München. Rentner können in ihrer Steuererklärung Werbungskosten geltend machen. Absetzbar sind unter anderem Gewerkschaftsbeiträge und Renten- oder Versicherungsberatungskosten.
Rentner können Werbungsgkosten steuerlich geltend machen. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern in München hin. Die Werbungskostenpauschale für Rentner beträgt 102 Euro pro Jahr. Wenn höhere Ausgaben entstanden sind, lohnt es sich, diese in der Anlage R der Steuererklärung einzeln nachzuweisen. Absetzbar sind unter anderem Gewerkschaftsbeiträge, Renten- oder Versicherungsberatungskosten oder Ausgaben für Rechtsberatung und Prozesskosten im Zusammenhang mit dem Rentenantrag.