Frankfurt. . Viele Deutsche empfinden die Riester-Rente noch immer als verwirrend. Dies führt zu Fehlern bei der Steuererklärung. Einer aktuellen Studie zufolge verschenkten die Riester-Sparer im Jahr 2008 etwa 1,3 Milliarden Euro an staatlichen Zuschüssen.

Fast 15 Millionen Deutsche haben mittlerweile eine Riester-Rente abgeschlossen und legen nach dem Plan des ehemaligen Bundesarbeitsministers Walter Riester (SPD) für Alter oder Eigenheim Geld zurück. Dabei schöpfen viele die Möglichkeiten der Riester-Rente gar nicht voll aus: 2008 verschenkten die Riester-Sparer einer aktuellen Studie zufolge rund 1,3 Milliarden Euro an staatlichem Zuschuss. Das könnte daran liegen, dass viele das „Riestern“ immer noch als sehr verwirrend empfinden.

Wie funktioniert die Altersvorsorge per Riester-Rente?

Wer mit Riester-Rente fürs Alter vorsorgen will, schließt einen Vertrag über ein Sparprodukt ab. Es handelt sich dabei entweder um ein Versicherungsprodukt, einen Bank-, einen Bau- oder einen Fondssparplan. Bis zum Renteneintritt zahlt der Kunde Geld ein - mindestens 60 Euro im Jahr. Dafür bekommt er einen Zuschuss vom Staat. Die staatliche Zulage muss er allerdings stets neu beantragen. Nach zwei Jahren verfällt der Anspruch. Spätestens bis Ende Dezember müssen also die Zulagen für 2009 beantragt werden.

Wieviel Geld gibt es fürs Riestern?

Der Staat fördert die private Vorsorge mit 154 Euro im Jahr, sofern der Sparer mindestens vier Prozent seines Einkommens, maximal aber 2100 Euro eingezahlt hat. Hat er weniger eingezahlt, fällt der Zuschuss geringer aus. Zusätzlich gibt es 185 Euro für jedes Kind, für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 zur Welt kamen, sogar 300 Euro im Jahr. Außerdem sind jährlich Einzahlungen von bis zu 2100 Euro steuerlich absetzbar. Vom Anbieter erhält der Kunde am Ende neben den Zulagen mindestens die Summe zurück, die er eingezahlt hat. Die Produkte versprechen zudem eine Rendite. Am höchsten fällt die im Schnitt zu erwartende Rendite bei Investmentfonds aus. Dort ist das Risiko, im Einzelfall nur eine geringe Rendite zu bekommen, aber auch am höchsten.

Wer darf riestern?

Die Riester-Rente ist denjenigen vorbehalten, die ihre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in die Alterssicherung der Landwirte einzahlen. Zu den Zulageberechtigten zählen laut Deutscher Rentenversicherung Bund außerdem Beamte und Empfänger von Amtsbezügen, versicherungsfreie Beschäftigte sowie unter bestimmten Umständen Arbeitssuchende und Ehegatten von Personen, die selbst schon eine Riester-Rente abgeschlossen haben.

Was ist Wohn-Riester?

Wer über Riester-Produkte Geld anspart, kann den staatlichen Zuschuss auch für Bau oder Kauf eines Eigenheims nutzen. Zieht der Sparer aus dem Haus oder der Wohnung allerdings wieder aus, muss er die Fördersumme binnen eines Jahres zurückzahlen.

Was geschieht mit fälschlicherweise erhaltenen Zulagen?

Erfüllen Sparer die Bedingungen für eine staatliche Riester-Förderung nicht mehr, geht der zu Unrecht gezahlte Zuschuss an den Bund zurück. Gleiches geschieht laut Bundesfinanzministerium, wenn Sparer ihre Riester-Zulagen statt für Altersvorsorge oder Eigenheim für andere Zwecke aufwenden, etwa einen Autokauf. Weil das Riester-System aber als kompliziert gilt, hat die Bundesregierung eine Vereinfachung auf den Weg gebracht. Wer versehentlich oder unwissentlich keinen Eigenbeitrag gezahlt hat, soll künftig eine Nachzahlung leisten dürfen.

Lohnt es sich, noch 2011 einen Riester-Vertrag abzuschließen?

Wer noch schnell im laufenden Jahr eine Police abschließt, kann Vorteile einstreichen, die 2012 nicht mehr gewährt werden. Bei Riester-Verträgen, die ab 2011 laufen, gibt es die volle Rente schon ab dem 60. Lebensjahr. Wer seinen Vertrag ab 2012 abschließt, bekommt hingegen die volle Rente erst ab dem 62. Lebensjahr ausbezahlt. Wer vor Jahresschluss eine Riester-Rente abschließt, kann außerdem für das laufende Jahr noch den Anspruch auf die komplette staatliche Zulage geltend machen. (afp)