Brüssel. .

Die Verbraucherrechte von Strom- und Gaskunden werden in Deutschland unzulässig beschnitten. Das stellt das EU-Gericht in einem Grundsatzurteil fest (Az C-359/11, C-400/11). Der Kunde hat einen Anspruch auf umfassende Begründung bei Preiserhöhungen. Das deutsche Recht muss geändert werden, auf die Versorger kommen Rückerstattungsforderungen zu.

Nach den deutschen Vorschriften müssen Haushalte, die im Rahmen der verpflichtenden Grundversorgung Elektrizität oder Gas beziehen, über Preiserhöhungen vorab informiert werden, aber ohne nähere Angaben zu der Änderung und ihren Gründen. Der Bezieher hat dann die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln. Das reicht nicht, stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest. Das europäische Recht schreibe weiter gehende Transparenz vor. Der Kunde solle nicht nur aus dem Vertrag aussteigen, sondern auch gegen die angekündigte Erhöhung des Preises vorgehen können. Deswegen seien „Anlass, Voraussetzungen und Umfang der Preisänderung“ mitzuteilen.