Essen. Der Lokführer-Streik der GDL fällt in zwei Bundesländern mit dem Ende der Herbstferien zusammen: Thüringen und Nordrhein-Westfalen. Das bringt diesmal auch urlaubende Schüler in die Bredouille: Was tun, wenn sie am Montag nicht rechtzeitig in die Schule kommen?
Seit 4 Uhr am Montagmorgen rollen die meisten Züge in Deutschland nach dem Lokführerstreik wieder – zu spät für Schüler, die dann zum Beispiel aus Bayern, von der Nordsee oder aus Berlin zu ihrer Schule in NRW kommen wollen. Viele fragen sich jetzt: Gilt das als entschuldigtes Fehlen?
Grundsätzlich: In Deutschland gilt die Schulpflicht. Manchmal wird sie aufgehoben, dafür sind in NRW die Bezirksregierungen zuständig. Bei der Bezirksregierung Münster erinnert man sich an Tage, wo ganze Landstriche von Glatteis betroffen waren – da wurde dann entschieden, dass die Schulen geschlossen bleiben. Einen ähnlichen Fall hatte die Bezirksregierung in Düsseldorf dieses Jahr nach dem Pfingstunwetter „Ela“ – da setzte sie die Schulpflicht in Neuss, Düsseldorf und Essen aus. Aber jetzt?
Jeder Schulleiter muss im Einzelfall prüfen
Im aktuellen Bahnstreik sehen die Bezirksregierungen Düsseldorf, Münster und Arnsberg keinen Grund, die Schulen zu schließen oder eine allgemeine Entschuldigung für verspätete Schüler auszusprechen. „Es gibt keinen Erlass. Jeder Schulleiter muss das im Einzelfall prüfen und entscheiden“, heißt es unisono aus den drei Bezirksregierungen. Einen Anspruch auf Fehlzeit gibt es also nicht.
Auch interessant
Schüler und Eltern, die vom Streik betroffen sind, sollten daher gründlich überlegen, ob es neben der Bahn nicht doch noch eine andere Möglichkeit gibt, nach Hause zu kommen. Wenn nicht, dann sollte man sich auf alle Fälle mit der Schulleitung in Verbindung setzen. „Die Information darüber, dass ein Schüler nicht kommen kann, ist erst einmal das wichtigste“, sagt Georg Hennecke von der Bezirksregierung Arnsberg.
Ticktes aufbewahren, Bescheinigung einholen
Laut Hennecke kann ein Schulleiter auch verlangen, dass man dokumentiert, wie der Streik zur Fehlzeit geführt hat. Dafür dürfte es hilfreich sein, Fahrkarten aufzubewahren und sich von der Bahn bestätigen lassen, dass die Verbindung nicht zustande gekommen ist.