Frankfurt/Main. .

Etappensieg für den Taxi-Konkurrenten Uber, der nun weiter Fahrgäste an private Fahrer vermitteln kann: Das Landgericht Frankfurt hob am Dienstag seine einstweilige Verfügung aus dem August auf. In der Sache sei die Verfügung zwar rechtens gewesen, entschied das Gericht. In der mündlichen Verhandlung habe sich aber „herausgebildet, dass die zunächst vermutete Dringlichkeit als widerlegt zu erachten ist“, erklärte der Vorsitzende Richter Frowin Kurth. Es gebe somit keinen Grund mehr, den Streit per Eilentscheidung zu entscheiden.

Damit darf das kalifornische Unternehmen nun etwa über seinen Dienst UberPop in Deutschland Fahrgäste an private Fahrer vermitteln. Die Genossenschaft Taxi Deutschland kündigte unmittelbar nach dem Urteil an, in Berufung zu gehen. Letzte Instanz im Eilverfahren ist das Oberlandesgericht.

Die Monopolkommission, die den Bundeswirtschaftsminister berät, spricht sich für freie Taxipreise aus. Sie weist zudem Bedenken des Taxigewerbes gegen Mietwagenfirmen, deren Fahrzeuge über Apps bestellt werden können, zurück.