Bonn. .

Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in einer Gesamthöhe von 17,4 Millionen Euro gegen fünf Anbieter von Bergbauspezialarbeiten wegen Preisabsprachen verhängt.

An dem Kartell wirkten die Thyssen Schachtbau GmbH aus Mülheim, die Deilmann-Haniel GmbH aus Dortmund, die Feldhaus ­Bergbau GmbH aus Schmallenberg, die BeMo Tunnelling GmbH aus Eching sowie die Schachtbau Nordhausen GmbH mit. Aufgeflogen sind die Preisabsprachen, nachdem die Mülheimer Operta GmbH, ebenfalls ein Bergbauzulieferer, beim Kartellamt einen Kronzeugenantrag gestellt hatte. Gegen die Operta verhängte das Kartellamt daher kein Bußgeld.

Zur „Vermeidung von Preiskämpfen“, erklärte gestern Behördenchef Andreas Mundt, hätten sich die Unternehmen abgesprochen. Dabei ging es um die Umrüstung des ehemaligen Eisenerzbergwerkes Schacht Konrad bei Salzgitter zu einem Endlager für radioaktive Abfälle. Auftragsvolumen: 110 Millionen Euro. Zudem sprach sich das Kartell bei über 30 Projekten mit einem Ausschreibungswert von 80 Millionen Euro in den Steinkohlebergwerken Auguste Victoria, Ibbenbüren und Prosper Haniel ab. Die Unternehmen wirkten an der Aufklärung mit.