Berlin. Freizügige Frauenbilder als Werbung für Fliesenleger, Teppichhändler und Gerüstbauer? Das muss nicht sein, findet der Deutsche Werberat und kritisiert im ersten Halbjahr 50 Fälle, acht Unternehmen blieben uneinsichtig. Insgesamt gingen 535 Beschwerden zu 286 verschiedenen Werbemaßnahmen ein.

Ein offenherziges Dekolleté, eine Frau im Stringtanga und fragwürdige Sprüche: Beim Deutschen Werberat sind in der ersten Jahreshälfte vor allem Beschwerden zum Frauenbild auf Plakaten, Anzeigen oder in TV-Spots eingegangen. Das Gremium nahm 192 angeprangerte Werbemotive unter die Lupe. Bei der Hälfte beklagten Leute eine Geschlechterdiskriminierung - meist zulasten von Frauen. "Männerdiskriminierung ist derzeit noch ein Randphänomen bei der Verbraucherkritik", berichtete der Werberat in Berlin.

Die Stelle wird vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft getragen. Die Prüfer kritisierten im ersten Halbjahr insgesamt 50 Fälle. Danach zogen 37 Unternehmen ihre Werbung zurück, fünf veränderten sie. Ein Matratzenhersteller etwa hatte auf einem Lkw eine Frau gezeigt, die bäuchlings in Unterwäsche auf einer Matratze lag. Der Schriftzug dazu: "Neue Matratze". "Das war aus Sicht einiger doppeldeutig", sagte die Geschäftsführerin des Werberats, Julia Busse. Das Unternehmen überklebte den Spruch.

Werberat ist Selbstkontrolle der Wirtschaft

Acht Firmen blieben uneinsichtig und kassierten eine Rüge. Das waren doppelt so viele wie im ersten Halbjahr 2013. Für Busse ist das kein Grund zur Besorgnis. Zum einen seien mehr Werbemotive kritisiert worden. "Zum anderen zeigt die jahrzehntelange Erfahrung, dass gerügte Unternehmen in der Regel kein weiteres Mal auffällig werden."

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Beim Werberat gingen insgesamt 535 Beschwerden zu 286 verschiedenen Werbemaßnahmen ein. Davon prüfte das Gremium etwa zwei Drittel. Denn als Selbstkontrolle der Wirtschaft prüft der Werberat zum Beispiel keine Anzeigen für Parteien oder Spendenorganisationen. Manchmal übernimmt auch die Wettbewerbszentrale oder die Staatsanwaltschaft.

Gemeldet wurden in 21 Fällen Verstöße gegen Ethik und Moral, in 20 Fällen eine Diskriminierung von Älteren, Homosexuellen oder Menschen mit Behinderung. In gut einem Dutzend Fälle befürchteten Verbraucher eine Kinder- und Jugendgefährdung. (dpa)