Berlin. Fallen Neubauten aus der geplanten Mietpreisbremse? Offenbar drohen im Gesetzentwurf der schwarz-roten Bundesregierung mehr als Ausnahmen als geplant. Die Bremse sieht vor, dass bei einem Mieterwechsel die neue Miete maximal zehn Prozent über dem Orts-Niveau liegen darf.
Bei der geplanten Mietpreisbremse der schwarz-roten Bundesregierung zeichnen sich mehr Ausnahmen ab als bisher vorgesehen. Justizminister Heiko Maas (SPD) sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Wir können darüber diskutieren, Neubauten von der Mietpreisbremse auszunehmen."
Der ursprüngliche Entwurf sieht dies nur für erstmalige Vermietungen neu gebauter Wohnungen vor. "Wir wissen, dass zurzeit viel in den Wohnungsbau investiert wird. Diese Investitionsbereitschaft wollen wir erhalten", sagte der Minister.
Die Bremse sieht vor, dass bei einem Mieterwechsel die neue Miete künftig maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen darf. In welchen Gebieten dies greift, sollen die Bundesländer für fünf Jahre festlegen können. Drastische Mietsprünge gibt es vor allem in vielen Großstädten und Universitätsstädten. Aus der Union und von Hauseigentümern war mehrfach Kritik an den Plänen laut geworden. Der Gesetzentwurf wird derzeit in der schwarz-roten Koalition abgestimmt.
Verordnungen sollen erstmal fünf Jahre gelten
Maas sagte, das Vorhaben sei auf einem guten Weg. "Wir wollen, dass der Zeitplan eingehalten wird, und die Mietpreisbremse wie geplant im Laufe des kommenden Jahres in Kraft treten kann." Er gehe davon aus, dass der Entwurf in den Wochen nach der parlamentarischen Sommerpause vom Kabinett beschlossen werden könne.
In der Koalition werde auch darüber gesprochen, dass sowohl das Gesetz als auch die darauf entstehenden Verordnungen der Länder jeweils für fünf Jahre gelten sollen. "Ich halte es für richtig, nach fünf Jahren zu evaluieren, wo das Instrument genutzt worden ist und welche Wirkungen es hatte", sagte Maas.
Der Minister verteidigte die Pläne gegen Kritik. "Was wir vorgelegt haben, ist ein vernünftiger Mittelweg, mit dem alle leben können." Außerordentliche Renditen für Geldanleger gebe es im Wohnungsmarkt nur, wenn die Mietpreise weiter sehr stark anziehen. "Wohnungen können aber nicht wie Aktien an der Börse gehandelt werden. Wohnungen sind ein Zuhause für Menschen." Der Wohnungsmarkt sei daher "der völlig falsche Platz für die Fantasien von reinen Profitmaximierern".
Die ebenfalls vorgesehenen Änderungen bei Maklerkosten seien eine Frage der Gerechtigkeit: "Wir wollen, dass in Zukunft derjenige den Makler bezahlt, der ihn bestellt hat - und nicht immer automatisch der Mieter." Oft bekämen Mieter die Kaution ihrer vorigen Wohnung erst Monate später zurück. "Wenn sie dazu wie bisher automatisch die Maklerkosten für die neue Wohnung tragen müssen, kommt einfach zu viel zusammen."
Berlin will Maklergebühr-Freiheit auch für Hauskäufe
Zu Forderungen des Landes Berlin und des dortigen Justizsenators Thomas Heilmann (CDU), das Bestellerprinzip für Maklerkosten auch auf Hauskäufe auszudehnen, äußerte sich Maas zurückhaltend, aber gesprächsbereit. "Bei der Miete ist das Problem drängender. Es sind weit mehr Menschen betroffen", sagte er. "Und es sind meistens auch Menschen betroffen, die weniger Geld haben als jemand, der eine Wohnung kaufen kann." Wenn die Union dies wolle, könne man aber auch darüber jederzeit reden. (dpa)