München/Düsseldorf. .

Die SB-Warenhaus-Kette Real hat das als Marke geschützte Logo des Deutschen Fußball-Bundes angegriffen. Die Marke und mit ihr die Schutzrechte sollen gelöscht werden. Das Unternehmen habe einen entsprechenden Antrag eingereicht, sagte ein Sprecher des Deutschen Patent- und Markenamtes in München.

Der DFB erzielt jedes Jahr mehrere Millionen Euro mit der Lizenzvergabe für das Logo. Das kreisrunde Symbol mit dem Adler in der Mitte ziert auch die Brust der Fußball-Weltmeister-Elf und dürfte damit im Wert seit dem Gewinn der Fußball-WM noch einmal gestiegen sein.

Laut Gesetz dürfen Staatswappen und andere staatliche Hoheitszeichen nicht als Marke geschützt werden, sie sind ein sogenanntes absolutes Schutzhindernis. Offen ist, ob es sich beim DFB-Adler um ein solches Zeichen handelt. Der Adler ist dem Bundeswappen durchaus ähnlich.

Hintergrund des Löschungsantrags ist ein Streit zwischen dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und der zum Düsseldorfer Metro-Konzern gehörenden SB-Warenhauskette Real. Der DFB geht gegen Produkte der Supermarktkette vor, die ein ähnliches Symbol zeigen. „Es geht um Fußmatten und Fußball-Fanbekleidung“, sagte eine Sprecherin des Landgerichts München I. In dem Verfahren (Az.: 11 HKO 10510/14) will das Gericht am 7. August eine Entscheidung verkünden.

Sollte der Löschungsantrag Erfolg haben, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf das Verfahren am Landgericht. Der Antrag sei erst vor wenigen Tagen beim Amt eingegangen, sagte der Sprecher des Markenamts in München. Die Prüfung werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Zunächst werde dann der DFB um eine Stellungnahme gebeten. Reagiere der Verband nicht, werde die Marke automatisch gelöscht. Lege der DFB Widerspruch ein, beginne ein Verfahren, das einem Zivilgerichtsverfahren ähnele.

„Es geht um die Marke als Ganzes“

Dies werde vermutlich mindestens sechs Monate dauern. Am Ende entscheide die Leiterin der Löschungsabteilung mit zwei Juristen. Dagegen sei dann eine Beschwerde beim Bundespatentgericht möglich. Derartige Löschungsanträge seien bei Markenrechts-Auseinandersetzungen durchaus häufig. „Es geht um die Marke als Ganzes. Hat man damit Erfolg, ist dem Markeninhaber die Anspruchsgrundlage entzogen“, sagte der Sprecher.