Düsseldorf. .
Opfer von Bergbauschäden im rheinischen Braunkohletagebau sollen mehr Rechte erhalten. Der Landtag fordert eine Bundesratsinitiative der Landesregierung, um im Braunkohlerevier – wie bereits bei der Steinkohle – die Beweispflicht bei Bergschäden den Unternehmen zu übertragen. Bisher sind im Bereich des Braunkohletagebaus die Betroffenen selbst in der Beweispflicht, was für Privatpersonen ein hohes finanzielles Risiko bedeutet.
In einem gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, Grünen und Piraten beschloss der Landtag gestern eine Zusammenlegung der Schlichtungsstellen bei Bergschäden in der Stein- und Braunkohle. „Es ist längst überfällig, dass Betroffene vom Braunkohletagebau gleich behandelt werden mit den Betroffenen des Untertage-Bergbaus“, sagte der CDU-Abgeordnete Josef Wirtz. In jedem Fall müsse die Bewertung von Bergschäden durch unabhängige Gutachter vollzogen werden.
Forderung nach mehr Mindestabstand
Änderungsbedarf sieht der Landtag auch beim Sicherheitsabstand der Abbaukante zur Wohnbebauung. Während im Tagebau Hambach bereits heute 200 Meter Sicherheitsabstand gelten, beträgt der Abstand an den Tagebauen Inden und Garzweiler teilweise nur 100 Meter. Aus Sicht der Abgeordneten soll ein Mindestabstand von 200 Metern gelten.
Betroffene von Bergschäden im Braunkohlerevier geraten laut Antrag „in finanzielle Schwierigkeiten bis hin zu Existenzgefährdungen“, wenn sie auf dem langen Klageweg Kosten für Rechtsbeistände, Sachverständige und Gerichtsverfahren tragen müssen.