Essen/Neumünster. Weil eine Aldi-Kundin ganz genau wissen wollte, was mit ihrer verdorbenen Butter tatsächlich los war, wagte die Frau den Rechtsstreit mit dem Discounter. Nachdem Aldi zuvor die Herausgabe der Laboranalyse verweigert hatte, lenkte der Discounter jetzt im letzten Moment vor einem Gerichtstermin ein.

Im Streit um zwei Päckchen ranzige Butter hat der Discounter Aldi Nord im letzten Moment eingelenkt. Das Unternehmen habe der betroffenen Kundin einen geforderten Prüfbericht erst am Vorabend eines für den Freitag angesetzten Gerichtstermins ausgehändigt, berichtete der Anwalt der Kundin Cornelius Knappmann-Korn. Bei dem am Amtsgericht in Neumünster angesetzten Gerichtstermin musste nun nur noch die Verteilung der Kosten geklärt werden.

Nach dem Kauf der offensichtlich verdorbenen Butter habe seine Mandantin wissen wollen, was mit dem Speisefett tatsächlich losgewesen sei. Aldi habe der Frau jedoch zunächst den Einblick in die Ergebnisse der von dem Unternehmen durchgeführten Laboranalysen der irischen Butter verweigert. Stattdessen sei die Frau mit einem Präsent abgefertigt worden. Wegen der Bedeutung des Falls für den Verbraucherschutz hatte die Verbraucherorganisation Foodwatch nach eigenen Angaben die Kosten für den Rechtsstreit übernommen.

Produkte aus dem Verkauf genommen

Der Discounter hatte zuvor in einer Mitteilung darauf hingewiesen, dass das Unternehmen nicht verpflichtet sei, Verbrauchern Laboruntersuchungen zugänglich zu machen. Aldi versicherte, dass die Gesundheit der Kunden zu keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen sei. Das Unternehmen habe in Zusammenarbeit mit seinen Lieferanten unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die betroffenen Partien aus dem Verkauf zu nehmen und künftige Qualitätsprobleme auszuschließen.

Später hatte der Lebensmittelkonzern auch noch freiwillig die Gerichtskosten übernommen. Das Angebot akzeptierte die Amtsrichterin bei der kurzen Verhandlung am Freitag in Neumünster. Die Klägerin und die Verbraucherorganisation foodwatch hatten eigentlich ein Grundsatzurteil zu den Informationsrechten der Verbraucher bei verdorbenen Waren erhofft. Diese Frage bleibe nun offen, da das Gericht mit der Kostenübernahme durch Aldi nicht mehr in der Sache habe entscheiden müssen, sagte ein Sprecher von foodwatch. (dpa)