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Wer für Donnerstag einen Flug gebucht hat, muss sich auf Verspätungen oder Ausfälle einstellen. Denn nicht nur Verdi hat angekündigt, den Frankfurter Flughafen lahmzulegen. Auch die Piloten-Gewerkschaft Cockpit zeigt sich streikbereit. Den Ausstand will sie jeweils 48 Stunden vorher bekanntgeben.

Die Gewerkschaft Verdi hat nach eigenen Angaben den Airport Frankfurt, das Drehkreuz für den Flugverkehr in Deutschland, als Schwerpunkt der zweiten Warnstreikwelle im schwelenden Tarifstreit auserkoren. Dort sind für Donnerstag rund 6000 Beschäftigte der Fraport AG zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen. Die Dauer des Ausstands ist noch unbekannt. Sollte sich die Flughafen-Feuerwehr daran beteiligen, wäre aus Sicherheitsgründen überhaupt kein Flugbetrieb möglich. Das hätte Auswirkungen auf anderen Flughäfen. Erst vor vier Wochen hatte der Warnstreik der privaten Sicherheitsleute in Frankfurt für heftige Störungen gesorgt.

Ob Flüge nun wegen des Verdi- oder wegen des Cockpit-Streiks ausfallen – die Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Rechte Flugpassagiere haben: Wird der Flug wegen der Arbeitsniederlegungen ganz gestrichen, muss die Airline laut EU-Verordnung einen Ersatzflug anbieten, was beim Streik aber schwierig ist. Deshalb kann sich der Fluggast auch den Ticketpreis erstatten lassen. Ausgleichszahlungen muss die Fluggesellschaft nach geltender Rechtsprechung aber nicht leisten.

Verspätet sich der Flug, haben Passagiere ein Recht auf kostenlose Betreuung mit Mahlzeiten und gegebenenfalls Hotelübernachtungen. Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, sollten sich Urlauber an den Veranstalter wenden. Ein Teil des Reisepreises kann aber nur zurückgefordert werden, wenn die Verspätung mehr als vier Stunden beträgt.