Frankfurt. .

Im Streit zwischen der Europäischen Union (EU) und der Bundesregierung um die Ausnahmen von der Ökostrom-Umlage für Unternehmen zeichnet sich ein Kompromiss ab. Der EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia will für 65 energieintensive Industriezweige auch weiterhin eine Sonderbehandlung erlauben, wie aus dem Entwurf der neuen EU-Beihilfe-leitlinie hervorgeht.

Darin listet die EU auf drei Seiten die begünstigten Branchen auf – sie reichen von Aluminium-, Stahl- und Zinkproduzenten über Sägemühlen, Fruchtsafthersteller bis hin zu Plastik- und Zementproduzenten. Damit könnten mehr Branchen als erwartet Ausnahmen von der Öko-Umlage in Anspruch nehmen.

Die Betriebe der genannten 65 Branchen sollen sich dem Entwurf zufolge aber mit einem Fünftel an der Ökostromumlage beteiligen, berichtet das Handelsblatt. Das wären aktuell 1,2 Cent je Kilowattstunde. Bislang sind es 0,05 Cent je Kilowattstunde. Allerdings sehe der Entwurf für besonders energieintensive Betriebe weitere Ausnahmen vor: Die Mitgliedsstaaten sollen den Beitrag der energieintensiven Betriebe abhängig von der Wertschöpfung des Unternehmens weiter begrenzen können. Laut Handelsblatt soll die absolute Höhe der Belastung bei 2,5 Prozent der Bruttowertschöpfung gedeckelt werden. Zudem sollen Bestandsanlagen zur Eigenstromerzeugung weiterhin keine Umlage bezahlen müssen.

Berlin und Brüssel streiten seit Wochen um die Rabatte für Unternehmen beim Strompreis. Deutschland rechtfertigt sie mit dem internationalen Wettbewerb, in dem energieintensive Unternehmen stehen. Die EU-Kommission vermutet Verstöße gegen das europäische Recht, das Staatshilfen verbietet. Deshalb hatte die EU-Kommission ein Untersuchungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. /