Brüssel. .
Pauschalreisende in der EU sollen künftig einen umfassenden Schutz gegen Preiserhöhungen und bei unvorhergesehenem Reiseabbruch genießen, auch wenn sie es bei dem gebuchten Paket mit mehreren Anbietern zu tun haben. Dafür macht sich das Europäische Parlament stark. Die Verabschiedung der neuen Regeln durch das Parlament und den Ministerrat wird sich aber voraussichtlich bis ins kommende Jahr hinziehen. Nutznießer wären die Käufer von rund 120 Millionen „Baustein-Reisen“, die in der EU jährlich aus verschiedenen Modulen (Hotel, Flug, Mietwagen, Freizeit- und Tourismusangebote) zusammengestellt und gebucht werden - immer häufiger nicht im Reisebüro, sondern online. Diese Entwicklung hat zu rechtlichen Unsicherheiten geführt, wer dem Kunden für allfällige Mängel geradestehen muss. Allzu oft sei „der verdiente Jahresurlaub in der Vergangenheit zum Albtraum“ geworden, sagt die SPD-Europaabgeordnete und Verbraucherpolitikerin Evelyne Gebhardt.
Umfassende Information
Nach den künftigen Regeln soll eine Kombi-Reise immer dann rechtlich als Pauschalreise gelten, wenn sie über einen einzigen Kaufvertrag oder zu einem Gesamtpreis erworben wird. Damit würde sie von den EU-Vorschriften erfasst, die bislang nur Käufer einer herkömmlichen Komplettreise schützen. Dazu zählen etwa das Recht auf umfassende Information, Übertragbarkeit der Reise, Erstattungen bei wesentlichen Programmänderungen. Der Verbraucherschutz-Ausschuss des Parlaments möchte an einigen Punkten noch weiter gehen. Zum Beispiel wenn der Urlauber wegen höherer Gewalt – Naturkatastrophen, politische Unruhen – irgendwo festsitzt. Dann soll er das Recht auf bis zu fünf Übernachtungen à 125 Euro haben. Außerdem sollen automatische Preiserhöhungen nach einer Buchung verboten sein.