Itzehoe. .
Der in finanzielle Schieflage geratene Windkraftanlagen-Finanzierer Prokon hat wie angedroht beim Amtsgericht Itzehoe Insolvenz angemeldet. Der Hamburger Rechtsanwalt Dietmar Penzlin ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Prokon Regenerative Energien GmbH bestellt worden. Über das Prokon-Vermögen könne nun nur noch mit Zustimmung Penzlins verfügt werden. Gut 75 000 Anleger hatten dem Unternehmen über Genussrechte rund 1,4 Milliarden Euro anvertraut. Sie müssen um ihr Geld bangen. Prokon beschäftigt rund 1300 Mitarbeiter.
Rückzahlungen derzeit unmöglich
Der Betrieb werde ohne Einschränkungen fortgeführt, so Penzlin mit. Alle Ansprechpartner stünden Lieferanten und Kunden weiter zur Verfügung. Für die Beschäftigten werde eine Insolvenzgeldvorfinanzierung vorbereitet. Dadurch könnten Löhne und Gehälter bis April 2014 über Insolvenzgeld vorfinanziert werden. Penzlin betonte, dass Rückzahlungen von Genussscheinkapital oder Zinsen derzeit nicht möglich seien. Forderungen könnten erst angemeldet werden, wenn das Insolvenzverfahren später eröffnet werden sollte.
Anlegerschützer erwarten ein kompliziertes Verfahren. „Die Tatsache, dass die rund 1,4 Milliarden Euro, die das Unternehmen bei Anlegern eingesammelt hat, als Genussscheine mit teilweise recht unterschiedlichen Bedingungen ausgestaltet sind, macht den Prokon-Fall nicht nur einzigartig, sondern auch juristisch äußerst komplex“, so die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Ursprung der Insolvenz sei die fehlerhafte Kombination von langfristigen Projekten, die das Kapital 10 bis 20 Jahre binden, mit der Finanzierung durch kurzfristig kündbares Genussscheinkapital.