Hagen/Düsseldorf. .

Es ist ein Alarm- und Weckruf mit Blick auf die maroden Straßen und Brücken landauf, landab: Der NRW-Städte- und Gemeindebund (StGB) fordert eine Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Straßen und Fahrzeuge über 7,5 Tonnen. Gezahlt werden soll die Abgabe über eine Vignette, die die Speditionsunternehmen für ihre Laster anschaffen müssen. Dabei könne es auch „regionale Vignetten“ geben, regt Roland Thomas, Verkehrsexperte beim StGB an; die Einnahmen sollen insbesondere an Kommunen weitergereicht werden, um Straßen und Brücken zu reparieren und instand halten zu können.

Fahrzeuge ab 7,5 t einbeziehen

„Wir wollen weder die Spediteure noch deren Fahrer ärgern, aber der Schwerlastverkehr sorgt für mehr Schäden an den Straßen als die Pkw“, begründet Roland Schäfer, Bürgermeister der Stadt Bergkamen (Kreis Unna) und Präsident des NRW-StGB eine Ausweitung der Maut. Damit stellt sich die Interessenvertretung der Kommunen an die Seite von Landesverkehrsminister Michael Groschek (SPD), dessen Ministerium eine ähnliche Idee umtreibt. Die Einnahmen aus einer erweiterten Maut sollen „gezielt zur Beseitigung des enormen Investitionsstaus“ bei der Instandhaltung und bei den Reparaturen von Straßen und Brücken eingesetzt werden, so Schäfer. Auf der kommunalen Ebene treffen nach Ansicht des StGB zwei Faktoren zusammen: Viele Städte und Gemeinden sind ver- oder sogar überschuldet; Geld, um Schlaglöcher zu flicken, Risse zu beseitigen oder gar Brücken zu sanieren, ist kaum noch da. „Die Kommunen müssen mehr Hilfe bekommen“, sagt Roland Schäfer daher eindringlich.

Der Verkehrsexperte beim StGB-NRW, Roland Thomas, führt noch einen Grund an: „Der Transportverkehr mit Lkw rollt nicht nur über Autobahnen und Bundesstraßen, sondern endet immer auf kommunalen Straßen.“

Bisher gilt in Deutschland seit 2005 die Mautpflicht für Lkw ab 12 Tonnen auf Autobahnen und einigen, wenigen Bundesstraßen. Der StGB will eine Ausweitung auf alle Straßen – und auch, dass die Benutzungsgebühr bereits für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen fällig wird.

Nicht zur Verkehrslenkung

Eine Erhebung einer erweiterten Maut solle „nicht in Bürokratie ausarten“ – deshalb die Vignetten-Lösung statt aufwendiger ­Tele­metrie-Technik in den Lkw und an den Straßen. Außerdem könnten über Vignetten auch regional unterschiedliche Mauten kassiert werden. Dabei sieht der StGB die Mauthöhe nicht als Mittel der Verkehrslenkung wie etwa bei einer City-Gebühr, mit der der Individualverkehr aus Innenstädten herausgehalten werden soll: Die Höhe der Abgabe könne sich „nach dem Alterungszustand der Straßen“ und demzufolge nach dem Sanierungsbedarf der jeweiligen Region richten.

Ohne Aufstockung der Gelder für die Verkehrsinfrastruktur seien Einschränkungen und Sperrungen und damit ein „Ausdünnen des Verkehrswegenetzes“ unausweichlich, so Roland Thomas.

Nach eigenen Angaben weist der NRW-StGB „seit zwei Jahren intensiv“ auf den schlechten Zustand von Straßen und Brücken hin.