Karlsruhe. Dass die Renovierungsklausel in vielen Mietverträgen ungültig ist, ist mittlerweile weitestgehend bekannt. Wer es dennoch nicht mitbekommen hat, muss nicht traurig sein: Der Bundesgerichtshof entschied, dass Mieter die Kosten für eine versehentliche Renovierung erstattet bekommen können.

Mieter, die beim Auszug die Wohnung versehentlich renoviert haben, weil entsprechende Klauseln ungültig waren, haben Anspruch auf Kostenerstattung. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe und gab einem Mieter in letzter Instanz Recht. Der Mieterbund begrüßte das Urteil. (AZ: VIII ZR 302/07)

Im aktuellen Fall hatten die klagenden Mieter ihre zum Mai 2006 gekündigte Wohnung nochmals renoviert, obwohl, wie sich später herausstellte, die entsprechende Klausel im Mietvertrag ungültig war. Laut BGH haben sie nun Anspruch auf Ersatz ihrer Kosten. Deren Höhe bemisst sich laut BGH am Einsatz ihrer Freizeit, Vergütungen für Helfer und den Materialkosten. Die Kläger hatten etwa neun Euro je Quadratmeter Wand- und Deckenfläche geltend gemacht, insgesamt 1620 Euro. Der BGH verwies den Fall nun zur Ermittlung des Kostenanspruchs an die Vorinstanz zurück.

Erstattungsansprüche gegen Vermieter

Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten erklärte, in den vergangene Jahren hätten «hunderttausende Mieter aufgrund unwirksamer Renovierungsklauseln zu Unrecht selbst renoviert oder hohe Renovierungskosten aufgewendet». Diese Mieter müssten prüfen, inwieweit sie Erstattungsansprüche gegen ihre Vermieter noch geltend machen könnten, empfahl Siebenkotten. (afp)