Jeder Verein, der Beiträge per Lastschriftverfahren einzieht, braucht eine Gläubiger-Identifikationsnummer, um Missbrauch auszuschließen. Diese Nummer muss bei der Bundesbank übers Internet beantragt werden. (glaeubiger-id.bundesbank.de)

Wenn die Nummer zugeteilt ist, muss der Kassenwart mit der Bank des Vereins eine Inkassovereinbarung für den Sepa-Einzug abschließen.

Die Kontodaten der Mitglieder müssen auf Iban umgestellt werden. Entweder teilt jedes Mitglied dem Verein die Nummer mit, oder der Kassierer nutzt Umrechnungstools oder eine Vereinsverwaltungssoftware zur Umstellung der Kontodaten.

Die bestehenden Einzugsermächtigungen bleiben weiter gültig. Allerdings muss jedes Mitglied über die erfolgte Umstellung informiert werden.