Itzehoe. .
Das Ökoenergie-Unternehmen Prokon, das unter anderem Windparks und Biogasanlagen baut, steckt in massiven Schwierigkeiten. Ein Teil des Geldes von rund 75 000 Anlegern, die etwa 1,4 Milliarden Euro eingezahlt haben, ist in Gefahr. In einem Brief an ihre Anleger warnt die Firma vor einer „Planinsolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit“. Was können Anleger nun tun?
Wie ist die Lage im Unternehmen?
Prokon Regenerative Energien hat laut „Finanztest“ 2012 Verluste von über 100 Millionen Euro erwirtschaftet. Prokon bittet ihre Anleger nun, fällige Zinsen für Kapitalanlagen nicht auszahlen zu lassen, um die Lage der Firma zu stabilisieren. Gleichzeitig betont das Unternehmen, seine Verfassung sei grundsätzlich gesund.
Welche Möglichkeiten haben Kleinanleger?
Sie können ihre Genussrechte kündigen. Dann haben sie eventuell die Chance, ihr eingezahltes Kapital zurückzuerhalten. Die andere Seite der Medaille: Wenn noch mehr Leute aussteigen, nimmt die Gefahr der Insolvenz zu. Dann bekommen möglicherweise alle oder fast alle Anleger geringere Teile ihres Geldes ausgezahlt – ein Zwiespalt.
Was rät Finanztest?
Seit mehreren Jahren stehen Prokon-Anlagen auf der Warnliste von Finanztest, einer Zeitschrift der Stiftung Warentest. Finanztest-Redakteurin Renate Daum sagt: „Prokon-Anleger sollten sich vom Unternehmen nicht unter Druck setzen lassen. Beispielsweise müssen sie ihre Kündigung von Genussrechten nicht begründen. In jedem Fall ist es sinnvoll, das sich Anleger untereinander austauschen.“ So hat unter anderem die Anwaltskanzlei des ehemaligen Bundesinnenministers Gerhart Baum (Kanzlei Baum, Reiter & Kollegen, Düsseldorf) eine Interessengemeinschaft ins Leben gerufen, „für die sich betroffene Anleger kostenlos registrieren lassen können“. Einen konkreten Ratschlag, ob Anleger kündigen sollen, geben die Anwälte nicht.
Hat die Kündigung Vorteile?
Torsten Geißler, Anwalt für Bank und Kapitalmarktrecht in Jena, rät dazu, „Prokon-Genussrechte sofort zu kündigen. Das Unternehmen ist auf der schiefen Bahn, es wird wohl in etwa drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen müssen. Deshalb sollten Anleger jetzt retten, was noch zu retten ist.“
Wie funktionieren Genussrechte?
Wer ein Genussrecht von beispielsweise 10 000 Euro zeichnet, beteiligt sich in dieser Höhe grundsätzlich am jeweiligen Unternehmen. Wichtig: Genussrechte seien an Gewinn und Verlust der Firma beteiligt, sagt Anwalt Geißler. Schreibt ein Unternehmen rote Zahlen, kann das eingezahlte Kapital abnehmen. Weitere Gefahren: Die Zinsen kommen nicht. Oder das Geld verraucht, wenn die Firma pleitegeht.
Bekommen Prokon-Kunden weiter Strom?
Auch im Falle der Insolvenz erhielten die rund 40 000 Prokon-Stromkunden weiter Elektrizität, heißt es bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.