Brüssel. .
Die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist nach Einschätzung von EU-Energiekommissar Günther Oettinger „zu zaghaft“. Zum einen reiche die Koalitionsvereinbarung nicht aus, „um die Strompreise auf einem vertretbaren Niveau zu stabilisieren“, sagte Oettinger dem „Handelsblatt“. „Und sie stellt auch nicht sicher, dass europäisches Wettbewerbsrecht eingehalten wird.“ In seiner jetzigen Form führe das EEG zu „eklatanten Wettbewerbsverzerrungen“. Deshalb werde die EU-Kommission noch vor Weihnachten ein Beihilfeverfahren gegen das EEG einleiten. „Wir können nicht länger warten, weil bei uns Beschwerden gegen das EEG eingegangen sind, übrigens primär aus Deutschland“, sagte Oettinger.
Er habe zwar „große Achtung“ vor Koalitionsvereinbarungen. „Doch unser Beihilfeverfahren erledigt sich damit nicht.“ Ausnahmen von der EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen könnten in Zukunft wahrscheinlich nur noch für eine ganze Branche oder gar nicht gewährt werden, sagte Oettinger.
Kraftwerkssubventionen unzulässig
Innerhalb einer Branche dürfe es keine unterschiedliche Behandlung von Unternehmen geben. „Man wird Sektor für Sektor prüfen müssen, ob eine Ermäßigung nötig ist.“ Möglicherweise müssten auch die Subventionen für Windpark-Betreiber überdacht werden, deutete Oettinger an.
Problematisch seien zudem Kapazitätsbeihilfen für konventionelle Gas- oder Kohlekraftwerke. Wenn die Bundesregierung Energieversorgern wie Eon oder RWE Beihilfen dafür zahle, dass sie Kraftwerkskapazitäten vorhalten, könne dies ein weiteres Beihilfeverfahren der EU-Kommission zur Folge haben, sagte Oettinger.