Bielefeld.

. Der Familienstreit im Hause des größten deutschen Fleischkonzerns Tönnies wird vor Gericht entschieden. Vor dem Landgericht Bielefeld scheiterte gestern ein Versuch des Richters, eine gütliche Einigung zu erreichen. Robert Tönnies hat seinen Onkel Clemens verklagt. Dabei geht es um das doppelte Stimmrecht, das Clemens Tönnies in dem Familienkonzern mit einem Umsatz von fünf Milliarden Euro die Vorherrschaft sichert. Beide Seiten halten je 50 Prozent der Anteile. Clemens Tönnies, der auch Aufsichtsratschef von Schalke 04 ist, und sein Neffe liegen seit Jahren im Streit.

Die Ausgangslage: 1971 gründet Bernd Tönnies das Unternehmen, wohl auch mit seinem Bruder Clemens Tönnies (57) - auch dies ist umstritten. Als Bernd 1994 stirbt, halten seine Söhne Clemens junior und Robert je 30 Prozent, Clemens Tönnies senior 40 Prozent der Anteile. Später übertrugen die Brüder je 5 Prozent auf den Geschäftsführer Clemens Tönnies senior.

Konkret geht es in diesem Verfahren um drei Verträge, die um die Jahreswende 2002 oder 2003 geschlossen wurden. Darin wurde ein Doppelstimmrecht für Clemens Tönnies senior festgelegt. Der 35-jährige Robert Tönnies behauptet, das Doppelstimmrecht sei nur zum Schein vereinbart worden. Clemens Tönnies senior sagt, er habe damals das Doppelstimmrecht angestrebt, damit die Banken und er selbst Planungssicherheit haben. Allen sei klar gewesen, dass dies keinesfalls pro forma oder vorübergehend geschehen sei.

Verkompliziert wird das Verfahren dadurch, dass mit den Verträgen die Struktur des Konzerns verändert wurde und dabei Fehler passierten. So wurden die Anteile zunächst in einer Holding konzentriert. Das doppelte Stimmrecht wurde danach aber nicht wie vorgesehen für Entscheidungen der Holding, sondern der Fleischwerke festgeschrieben. Am 29. November will das Gericht eine Entscheidung verkünden.