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Viele Verbraucher lieben sie: Bestpreis-Garantien im Internet. Große Reiseportale wie HRS, ­booking.com­ oder Expedia bieten sie an und vermitteln den Kunden damit das Gefühl, nicht viel falsch machen zu können. Doch dem Bundeskartellamt ist die Praxis zunehmend ein Dorn im Auge. Noch dieses Jahr dürften die Wettbewerbshüter ein Machtwort sprechen.

Das Kartellamt hat Deutschlands größtes Online-Hotelportal HRS ins Visier genommen und bereits zweimal abgemahnt. Noch in diesem Jahr will es seine endgültige Entscheidung bekanntgeben. Dabei geht es genaugenommen nicht um die Preisgarantien für die Kunden, sondern um die Verträge, die sie möglich machen. Hotels, die auf HRS um Kunden werben wollten, mussten dem Online-Portal bis zum Einschreiten der Wettbewerbshüter den jeweils niedrigsten Zimmerpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen garantieren. Selbst an der eigenen Rezeption sollten die Hotels Reisenden keine besseren Konditionen anbieten dürfen. Das Kartellamt sieht darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Und die Hauptwettbewerber agieren nach Angaben der Wettbewerbshüter ähnlich.

HRS geht allerdings davon aus, dass die Bestpreis-Klauseln nicht gegen geltendes Recht verstoßen. „Bestpreis-Klauseln sind keine Erfindung von HRS, sondern internationaler Branchenstandard im Internet-Vertrieb“, reagierte HRS-Geschäftsführer Tobias Ragge auf die Vorwürfe des Kartellamtes.

Für die Hotelbetreiber hat sich das Gebaren der mächtigen Online-Portale längst zum Alptraum entwickelt. Einst waren die Portale willkommene Helfer bei der Vermietung leerer Zimmer. Heute diktieren sie die Bedingungen und kassieren 15 bis 25 Prozent an Provision. Denn kaum noch ein Hotelier kann auf ihre Dienste verzichten.

Es sei nicht in Ordnung, dass ein Vertriebspartner derart die Bedingungen diktiere, meint der Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland Markus Luthe im Gespräch mit der dpa. „Wir hoffen, dass der Spuk noch in diesem Jahr zu Ende sein könnte.“ Und Luthe macht keinen Hehl daraus, dass in seinen Augen das Vorgehen gegen HRS nur ein Anfang sein kann. „Für uns gehört die Untersuchung auf die anderen Portale ausgeweitet.“

Das Kartellamt erhofft sich von einer Entscheidung in Sachen HRS eine Signalwirkung weit über den konkreten Fall hinaus. „In diesem Verfahren geht es um eine ganz grundlegende Frage für das Internet-Geschäft über Plattformen“, betonte Behördenchef Andreas Mundt schon in einer Zwischenbilanz vor einigen Monaten.