Leipzig. .
Imker haben einen besseren Schutz vor den Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen gefordert. Der Gesetzgeber müsse jetzt handeln, erklärten gestern das „Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik“ und die „Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft“.. Sie reagierten damit auf die formale Niederlage eines Imkers am Donnerstagabend vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der Augsburger Imker hatte 2005 seine gesamte Ernte vernichtet, weil sie gentechnisch veränderte Maispollen enthielt. 2011 hatte ihm der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigt, dass der Honig nicht ohne Sonderzulassung verkauft werden durfte, weil er als Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Organismen gilt.
Im Streitfall hatte die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft den Genmais zu Versuchszwecken angebaut. Die Bienenstöcke des Augsburger Imkers und mehrerer Kollegen waren nur ein bis drei Kilometer entfernt. Sie forderten mit ihrer Klage einen größeren Sicherheitsabstand zwischen ihren Bienenstöcken und Genmais-Feldern, falls die Landesanstalt erneut Genmais anbauen sollte.
Das Bundesverwaltungsgericht verwarf die Klage als unzulässig (Az. 7 C 13.12). Es sei nicht mit der gebotenen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass gentechnisch veränderter Mais, dessen Pollen nicht als Lebensmittel zugelassen ist, in absehbarer Zeit wieder auf dem Versuchsgut angebaut werden wird. Wegen des derzeit anhängigen erweiterten Genehmigungsantrags sei zu erwarten, „dass der Mais in Deutschland erst dann wieder in Verkehr gebracht wird, wenn sich die Zulassung als Lebensmittel auch auf den Pollen erstreckt“.
Ob es zu solch einer Zulassung kommt, ist unklar.