Paris/München. Daimler darf nun doch seine Autos mit dem umstrittenen Klimaanlagen-Kältemittel in Frankreich verkaufen. Das oberste Verwaltungsgericht setzte den seit einigen Wochen herrschenden Verkaufsstopp aus. Die Behörden hatten ihn verhängt, weil das Mittel den Klimaschutzvorschriften nicht genüge.

Im Streit um den Zulassungsstopp für einige Mercedes-Baureihen in Frankreich hat der Autobauer Daimler einen Etappensieg vor Gericht errungen. Das oberste Verwaltungsgericht in Paris setzte am Dienstag vorübergehend den seit einigen Wochen herrschenden Verkaufsstopp aus.

Die Justiz ordnete an, dass die Fahrzeuge, die wegen eines umstrittenen Kältemittels kein grünes Licht von den Behörden bekommen hatten, bis zu einer endgültigen Entscheidung wieder zugelassen werden. Dies solle innerhalb der nächsten 48 Stunden geschehen. Daimler fühlte sich dadurch bestärkt: "Wir freuen uns sehr, dass der Conseil d'Etat unsere Rechtsauffassung bestätigt hat."

Verkaufsstopp für einige tausend Fahrzeuge

Der Autobauer hatte Klage eingereicht, um den Verkaufsstopp für einige tausend Fahrzeuge zu beenden. Die französischen Behörden weigern sich seit einigen Wochen, Neuwagen der A- und B-Klasse sowie CLA und SL zuzulassen, da deren Klimaanlagen-Kältemittel nicht den Klimaschutzvorschriften der EU entspricht.

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Das vorgesehene und einzig zulässige Mittel R1234yf will Daimler nicht nutzen und macht Sicherheitsbedenken geltend. Statt des neuen klimaschonenden Mittels füllt Daimler daher entgegen den seit Jahresbeginn einschlägigen EU-Regeln weiterhin das übliche, aber klimaschädliche Kältemittel R134a in die Klimaanlagen der neuen Mercedes-Modelle ein.

Dafür gab das Kraftfahrtbundesamt nachträglich seinen Segen. Diese europaweit gültige Zulassung erkennt Frankreich aber nicht an. (rtr)