Eine gesetzliche Deckelung wird dem Ungleichgewicht in der deutschen Bankenlandschaft sicher nicht gerecht. Die Kunden sollten für sich entscheiden, welches Institut für ihre Bedürfnisse die günstigsten Gebühren anbietet.

Spätestens seit 2009 tobt der Streit um überhöhte Dispozinsen. Damals verdonnerte der Bundesgerichtshof die Banken, ihre Kalkulation der Überziehungszinsen transparent zu machen und am Leitzins zu orientieren. Geschehen ist nicht viel. Das haben Tests ergeben.

Es gibt immer noch Ausreißer, die ihre Dispozinssätze verstecken oder ihre Kunden über die Maßen zur Kasse bitten, wenn das Girokonto nicht gedeckt ist. Darunter sind besonders viele Sparkassen und Volksbanken. Wie bei den ebenfalls umstrittenen Bankautomaten-Gebühren argumentieren sie mit ihrem teuren Filial- und Automaten-Netz, das bei Privatbanken deutlich kleiner ausfällt und das sich Direktbanken gleich ganz schenken.

Eine gesetzliche Deckelung wird diesem Ungleichgewicht in der deutschen Bankenlandschaft sicher nicht gerecht. Die Kunden sollten für sich entscheiden, welches Institut für ihre Bedürfnisse die günstigsten Gebühren anbietet. Am billigsten ist es immer noch, das Konto erst gar nicht zu überziehen.