Essen. .
Seit Monaten nun wabern die Überlegungen schon durch die Gerüchte-Küchen der Ruhr-Wirtschaft. Vor einigen Wochen ist die Spekulation einmal zurückgewiesen worden. Jetzt aber sind auch Berliner Amtsstuben darauf aufmerksam geworden, nachdem die Süddeutsche Zeitung berichtet hatte, die RAG-Stiftung könnte möglicherweise dem angeschlagenen Thyssen-Krupp-Konzern im Falle einer Kapitalerhöhung zur Seite springen. Die Satzung der Stiftung, so ließ das FDP-geführte Bundeswirtschaftsministerium gestern wissen, werde nicht geändert, um einen Einstieg bei Thyssen-Krupp zu ermöglichen.
Ein „Njet“ aus Berlin zu einem Vorgang, über den offiziell noch niemand geredet hat? Die RAG-Stiftung ließ jedenfalls wissen, der Stiftungschef Werner Müller, einst Bundeswirtschaftsminister, habe „keine Gespräche geführt und ist auch von niemandem angesprochen worden“. Das klingt ein wenig so, als wolle da einer gebeten werden. Was angesichts der schieren Möglichkeit eines solchen Deals nicht weiter verwundert.
Schließlich ist die Stiftung Sachwalter des Steuerzahlers. Sie muss das Geld einsammeln, um die Ewigkeitslasten des Bergbaus zu bezahlen. Und deshalb kontrolliert auch ein maßgeblich politisch besetztes Kuratorium die Stiftung. Ohne Politik also ginge eine solche Ruhr-Rettungsaktion gar nicht.
Ein Übernahmekandidat
Dass es überhaupt zu solchen Gedankenspielen kommt, liegt an der misslichen Lage von Thyssen-Krupp und einer möglicherweise nötigen Kapitalerhöhung. Die könnte dazu führen, dass die Krupp-Stiftung ihre Sperrminorität verliert, das Essener Traditionsunternehmen mithin zum Übernahmekandidaten wird. In einer solchen Lage können stabile Ankeraktionäre, die gemeinsam mit der Krupp-Stiftung den Schutzwall aufrecht erhalten, große Bedeutung bekommen. Der Aktienkurs von Thyssen-Krupp stieg gestern zeitweise um 2,5 Prozent an.
Könnte die Stiftung überhaupt Aktien von Thyssen-Krupp kaufen? Das Bundeswirtschaftsministerium ist forsch bei der Sache, wenn es hier eine zwingend nötige Satzungsänderung unterstellt. In den Statuten heißt es zwar, das Vermögen sei unter Gesichtspunkten „möglichst großer Sicherheit und Rentabilität“ anzulegen. Anlagen in „direkten Beteiligungen an Unternehmen“ sind aber erlaubt.
Jürgen Großmann, Ex-RWE-Chef und Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung, sagte: „Das Kuratorium müsste prüfen, ob das mit den Statuten der Stiftung in Einklang zu bringen ist.“